Auch Stimmrechtsentzug möglich
Wegen ihrer umstrittenen Justizreform erwartet die rechtskonservative Regierung in Polen, dass die EU-Kommission ihre Gangart deutlich verschärft. Er rechne damit, dass die Behörde „wahrscheinlich“ am Mittwoch ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages einleiten werde, sagte Polens neuer Regierungschef Mateusz Morawiecki am Donnerstag in Brüssel. Das wäre eine Premiere im Verhältnis zu einem Mitgliedsstaat.
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Das Verfahren kann theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen. Morawiecki sprach am Rande des EU-Gipfels in Brüssel von einem „ungerechten Verfahren“. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass souveräne Staaten (...) das vollkommene Recht haben, ihr Justizsystem zu reformieren“, sagte er
„Können der Diskussion nicht vorgreifen“
Die EU-Kommission hatte bereits angekündigt, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen am kommenden Mittwoch erneut Thema ihrer wöchentlichen Sitzung sein wird. „Wir können der Diskussion des Kollegiums (der Kommissare) zu der Frage nicht vorgreifen“, sagte eine Kommissionssprecherin auf Anfrage.
Morawiecki verwies seinerseits auf die langwierige Prozedur des Artikel-7-Verfahrens, bei der die Mitgliedsstaaten mehrfach zustimmen müssen und für Sanktionen ein einstimmiger Beschluss Voraussetzung ist. Polens Verbündeter Ungarn hat bereits klargemacht, dass er mit seinem Veto eine solche Entscheidung verhindern würde.
Seit 2016 im Clinch
Die Kommission liegt seit Anfang 2016 mit der nationalkonservativen Regierung in Warschau im Clinch. Damals leitete Brüssel erstmals in der EU-Geschichte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit ein, als Warschau die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts beschnitt. Ende Juli folgte dann ein Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Gesetzes, das die Befugnisse des Justizministers bei der Besetzung von Richterposten ausweitet.
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