Themenüberblick

Chronologie des Falles Kachelmann

Seit mehr als einem Jahr beschäftigt der Fall Jörg Kachelmann die Gerichte und Medien. Ein Rückblick auf die Zeit vor dem Prozess sowie die wichtigsten Verhandlungstage:

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

20. März 2010: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger Jörg Kachelmann wird nach seiner Rückkehr aus Kanada auf dem Frankfurter Flughafen festgenommen, weil er in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 seine Ex-Freundin vergewaltigt haben soll. Kachelmann gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.

22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück.

19. Mai: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.

1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt.

9. Juli: Das Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten.

15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.

29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.

6. September: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim beginnt - und wird gleich wieder vertagt. Kachelmanns Anwälte haben zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Das mutmaßliche Opfer erscheint überraschenderweise vor Gericht.

13. September: 2. Verhandlungstag. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge verliest die Anklage. Demnach soll Kachelmann seine langjährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmann sagt bis auf seine Personalien nichts.

18. Oktober: 10. Verhandlungstag. Die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers beginnt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie wird vier Verhandlungstage lang dauern.

25. Oktober: 12. Verhandlungstag. Die ehemalige Geliebte Kachelmanns hält vor Gericht an ihren Beschuldigungen fest. Bei ihrer Ankunft am Landgericht erregt sie Aufsehen: Um sich vor den Fotografen zu schützen, hält sie sich ein Buch vor den Kopf. Titel: „Der Soziopath von nebenan“.

27. Oktober: 13. Verhandlungstag. Nach insgesamt mehr als 20 Stunden wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten abgeschlossen. Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigt sich zufrieden. Staatsanwalt Oltrogge bezeichnet das als „Wunschdenken“.

29. November: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger - Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.

1. Dezember: 16. Verhandlungstag. Erster Auftritt von Kachelmanns neuem Verteidiger Schwenn.

8. Dezember: 18. Verhandlungstag. Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften „Bunte“ und „Focus“ durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit „gekauften Zeuginnen“ den Prozess beeinflussen. Deshalb will Schwenn Schriftstücke und Datenträger sicherstellen lassen.

20. Dezember: 21. Verhandlungstag. Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Weder an der Messerspitze noch am Rücken der Klinge finden sich DNA-Spuren, auch nicht des mutmaßlichen Opfers. Kachelmann soll der Frau jedoch den Messerrücken an den Hals gedrückt haben.

1. Februar 2011: 25. Verhandlungstag. Der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern kann weder ausschließen noch bestätigen, dass sich das mutmaßlich Opfer seine Verletzungen selbst zugefügt hat.

25. März: 34. Verhandlungstag. Das mutmaßliche Opfer wird nochmals vernommen. Die Öffentlichkeit bleibt ausgeschlossen. Wie der Vorsitzende Richter Seidling anschließend mitteilt, bleibt die Frau bei ihren Vorwürfen.

31. März: 36. Verhandlungstag. Die Staatsanwälte Oskar Gattner und Oltrogge berichten, dass Kachelmanns Ex-Geliebte die Ermittler zunächst hartnäckig in einem Punkt belogen hat. Am Tatverdacht ändert das für die Staatsanwälte nichts.

5. Mai: 39. Verhandlungstag. Der Psychiater Hartmut Pleines wird zur Schuldfähigkeit Kachelmanns befragt. Ergebnis: Kachelmann zeige „keinen Hinweis auf gröbere psychische Störungen“. Auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung schließt Pleines aus.

18. Mai: 42. Verhandlungstag. Die Staatsanwaltschaft hält Kachelmann weiterhin für schuldig. Sie fordert in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

24. Mai: 43. Verhandlungstag. Die Verteidigung beantragt den Freispruch für Kachelmann.

31. Mai: Kachelmann wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen.