Verwirrspiel um Pässe
Grund für die Hausdurchsuchungen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) sollen auch drei nordkoreanischen Pässe sein, die von der Staatsdruckerei hergestellt wurden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung habe daraufhin bei der Österreichischen Staatsdruckerei 30 nordkoreanische Passmuster besorgt, von denen den Südkoreanern drei Stück übergeben wurden.
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Die Vorgeschichte dazu ereignete sich im Oktober, als das Innenministerium von der ÖVP geführt wurde. Im Oktober wurde bekannt, dass das BVT in dem Fall eine wesentliche Rolle gespielt hatte, so damalige Recherchen von ZIB2, „profil“ und „Standard“.
Auftrag aus Nordkorea
Die Staatsdruckerei soll 2015 aus Nordkorea eine Bestellung von insgesamt 200.000 Pässen erhalten haben. Das Unternehmen, das im Jahr 2000 privatisiert wurde, wollte sich bei Bekanntwerden der Geschichte Ende Oktober zu dieser Angelegenheit nicht äußern. Es gebe strikte Vorgaben bei der „Kommunikation zu Kunden und Nichtkunden“, hieß es damals auf Anfrage der Zeitungen.
Das Innenministerium bestätigte zu dem Zeitpunkt jedoch, dass ein Auftrag Nordkoreas an die Staatsdruckerei geprüft worden sei, und man „aus Sicherheitsperspektive dazu keine Bedenken“ gehabt habe. Das Wirtschaftsministerium hatte zuvor eine Anfrage über eine Exportgenehmigung erhalten. Die Prüfung habe ergeben, dass Pässe nicht unter die Embargobestimmungen fielen, die von der UNO wegen des nordkoreanischen Atomprogramms ausgesprochen worden seien. Das Außenministerium, das ebenfalls einbezogen wurde, soll allerdings Bedenken gegen die Lieferung angemeldet haben.
Südkorea forderte Pässe an
Laut einem anonymen Schreiben aus dem Innenministerium, das „profil“ und „Standard“ nach deren Angaben damals vorlag, soll die Wiener Residentur des südkoreanischen Geheimdienstes dann im Vorjahr Blankopässe erbeten haben. Als Dank dafür sollten Mitarbeiter des BVT kostenlosen Urlaub in Südkorea erhalten. Aus dem Innenministerium hieß es damals, dass dazu „keine Informationen vorliegen“ würden.
Dass Südkorea Pässe aus Wien anforderte, wurde im Innenministerium aber im Oktober bestätigt. Es handle sich um „Musterexemplare, die Schulungs- und Anschauungszwecken dienen“. Sie sollten den Südkoreanern helfen, „Fälschungsmerkmale erkennen zu können“. Dass Urkundendruckereien Blankopässe liefern, sei nichts Ungewöhnliches, sagte ein mit den Vorgängen Vertrauter dem „Standard“. Da es hier um das mit einem Embargo belegte nordkoreanische Regime gehe und dieser Vertrag noch dazu von Südkorea für eigene Zwecke benutzt worden sein könnte, sei die Causa jedoch brisant.
30 Pässe an Verfassungsschutz
Das BVT habe daraufhin bei der Staatsdruckerei 30 nordkoreanische Passmuster besorgt, von denen den Südkoreanern drei Stück übergeben wurden. Diese Musterexemplare seien „im Rahmen der üblichen Polizeikooperation zu Schulungs- und Anschauungszwecken, um Fälschungssicherheit zu prüfen und Fälschungsmerkmale erkennen zu können“, heißt es in der Stellungnahme des Innenministeriums. Die übrigen 27 Stück seien beim BVT „eingelagert“ worden. Ob all das mit Wissen und Billigung des Regimes in Pjöngjang geschah, ist nicht bekannt.
Verfassungsjurist: „Nichts Ungewöhnliches“
Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sah an der Weitergabe dreier von der Österreichischen Staatsdruckerei hergestellter nordkoreanischer Pässe an den südkoreanischen Geheimdienst nichts Anstößiges: „Da sehe ich eigentlich nichts Ungewöhnliches“, so Funk Ende Oktober in der ZIB2. „Überrascht“ zeigte man sich aber im Innenministerium darüber, „dass übliche und reguläre Vorgänge auf Grundlage anonymer Skandalisierungen und weiterer nicht konkretisierter Behauptungen in vorliegender Form Gegenstand der Berichterstattung anerkannter Medien sein können“.
In einer Aussendung wurde im Anschluss neuerlich betont, dass man „drei Musterexemplare an Bedienstete Südkoreas“ übergeben habe, die allesamt weder Personaldaten noch Reisepassnummern oder ähnliche individuelle Unterscheidungsmerkmale getragen hätten. „Somit verfügten diese Dokumente über keinerlei Ausweis- oder Urkundencharakter“ und dienten „dem Vergleich, um eventuelle Falschdokumente erkennen zu können“. Das sei ein üblicher und regulärer Vorgang.