Erst Unifinanzierung, dann Studienbeiträge
ÖVP-Wissenschaftsminister Heinz Faßmann will die Umsetzung der Universitätsfinanzierung und der Bildungsreform sowie den Ausbau der Grundlagenforschung angehen. Ebenfalls Priorität genössen die Umsetzung der Bildungspflicht und die Deutschförderung im Kindergarten, sagte Faßmann kurz nach seiner Angelobung im Dezember. Die Einführung von Studiengebühren kann dagegen noch dauern.
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Insgesamt umfasse das Regierungsprogramm 136 Maßnahmen im Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereich. „Es ist klar, dass es da eine Priorisierung geben muss. Diese ergibt sich letztlich daraus, welche Gesetzesvorschläge schon so weit entwickelt sind, dass man sie in der nächsten Zeit realisieren kann“, so Faßmann. „Da gehört die kapazitäts- und studierendenorientierte Unifinanzierung dazu, die mit den bereits beschlossenen Mitteln den Unis einen enormen Schub bringen wird.“ Zu diesem Thema liegt bereits ein fertig begutachteter Gesetzestext vor.
Anschließend gelte es zu analysieren, wie sich diese Maßnahme auf die Situation der Studierenden ausgewirkt habe. „Unsere Zielsetzung ist ja, dass es weniger Drop-outs gibt und kürzere Studiendauern“, so Faßmann. „Das sollte man zunächst überprüfen und erst dann überlegen: Wie geht es mit dem Thema Studiengebühren weiter?“ Im Regierungsprogramm sei ja die Rede von „moderaten Studienbeiträgen“, die darüber hinaus sozial abgefedert werden sollen - er empfinde das als „keinen Kampftext“.
Faßmann will Forschungsförderung erhöhen
Rasch erfolgen soll eine Stärkung der grundlagenorientierten Forschungsförderung. „Österreich gibt pro Kopf hier derzeit rund 25 Euro pro Jahr aus. Deutschland kommt auf 36 Euro, die Schweiz auf eine Größenordnung von knapp 100 Euro. Wir müssen schauen, dass wir hier nicht den Anschluss an den europäischen Durchschnitt verlieren.“ Den Hebel dazu will Faßmann beim Wissenschaftsfonds FWF ansetzen: „Da gibt es konkrete und reale Vorschläge, aber wir müssen sicher in die Gänge kommen.“
Als dritten unmittelbar anstehenden Bereich nannte Faßmann die Umsetzung des Bildungsreformgesetzes mit den Bereichen Schulautonomie und Schulverwaltung. „Wenn man sich das anschaut und ein klein wenig die österreichische Geschichte des Bildungswesens kennt, ist das eine enorme Verbesserung.“ So bekomme man etwa eine wesentliche verbesserte Governance-Struktur zwischen Bund und Ländern. 2018 werde das Jahr der Implementierung, etwa bei den Bildungsdirektionen.
„Klagen aus der Wirtschaft“
Anderen Vorschlägen misst Faßmann ebenfalls hohe Priorität zu. Dazu zählt er etwa die Bildungspflicht: „Wir hören immer wieder Klagen aus der Wirtschaft, dass ein signifikanter Anteil der Pflichtschulabsolventen die Grundkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen nicht so beherrscht, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich platziert zu werden.“ Statt der neunjährigen Schulpflicht soll daher das nachweisbare Erlangen von Kompetenzen am Ende der Schulzeit stehen.
Umgekehrt soll am Beginn der Bildungskarriere neben dem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr auch die Deutschförderung im Kindergarten bewusst verstärkt werden. „Kinder sollen nicht gleich mit Startnachteilen in die erste Klasse Volksschule eintreten. Unser System ist nun einmal so, dass Startnachteile nicht leicht kompensiert werden.“
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