Themenüberblick

Kein dauerhafter Anspruch auf Arbeitslose

FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hat am Dienstag in Sachen Arbeitslosengeld für Langzeitjobsuchende für Aufregung gesorgt. Zwei Tage später war Hartinger aber wieder auf Regierungslinie. Nach einer Zurechtweisung durch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) betonte Hartinger jedenfalls: „Der Bundeskanzler hat natürlich recht.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

„Das ‚Arbeitslosengeld neu‘ soll die Notstandshilfe ablösen. Was wir noch finden müssen, ist eine Lösung, ob es sich um Arbeitslosen- oder Mindestsicherungsgeld handelt. Die Mindestsicherung ist Länderkompetenz, daher wird es hier noch Verhandlungen geben müssen - auch weil wir eine einheitliche Grundsicherung erreichen wollen. Aber wir werden definitiv nicht auf das Vermögen zugreifen“, betonte Hartinger im „Kurier“ (Samstag-Ausgabe) erneut. Bei der Mindestsicherung, die derzeit länderweise geregelt ist, ist der Zugriff auf Vermögen teils möglich.

Sozial- und Gesundheitsministerin zu Arbeitslosigkeit

Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) sagte im ZIB2-Interview, dass das Arbeitslosengeld dauerhaft ausbezahlt wird - und Arbeitslose nicht in die Mindestsicherung fallen.

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass die Notstandshilfe, die derzeit unbefristet bezogen werden kann, in das befristete Arbeitslosengeld integriert werden soll. Unter anderem in der ZIB2 hatte Hartinger gemeint, dass zwar die Notstandshilfe abgeschafft werden soll, Arbeitslose aber nicht in die Mindestsicherung fallen, sondern Arbeitslosengeld beziehen sollen. „Menschen, die unverschuldet auch sehr lange keinen Job finden, werden dauerhaft Anspruch auf Arbeitslosengeld haben“, wurde Hartinger-Klein etwa von der APA zititert.

Kurz widersprach Hartinger-Klein

Kurz betonte, es gelte, was im Regierungsprogramm stehe, und betonte dann: „Wir wollen ein ‚Arbeitslosengeld neu‘ schaffen, das sicherstellt, dass Personen, die lange gearbeitet haben, mehr bekommen und auch einen längeren Anspruch haben, und dass Personen, die kürzer gearbeitet haben, weniger Anspruch haben und auch weniger lang diese Leistung in Anspruch nehmen können. Und die Mindestsicherung steht all jenen offen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist.“ Die Sozialministerin hatte zuvor eben noch betont, dass das Arbeitslosengeld nicht zeitlich begrenzt werden solle.

„Wird uns noch Jahre begleiten“

Wie die Regelung im Detail aussehe, sei eine „absolut berechtigte Frage“, sagte Kurz. Die Regierung habe sich 2.000 Maßnahmen für die gesamte Legislaturperiode vorgenommen. Die könne und wolle man nicht alle in den ersten zweieinhalb Wochen umsetzen. Ganz ähnlich fielen Kurz’ Ausführungen zu dem - ebenfalls von Hartinger-Klein ins Spiel gebrachten - Wegfall der Selbstbehalte im Gesundheitswesen aus. Der Regierung gehe es um die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Das sei ein noch größeres Projekt als das „Arbeitslosengeld neu“. „Das Thema wird uns noch Jahre begleiten“, so Kurz.

Links: