Gemeindebund fordert Bußgeld
Vor jeder Nationalratswahl werden die Wahlbehörden für alle Bundeswahlen in der nächsten Periode neu gebildet. Ein guter Teil von ihnen wird auch heuer nicht vollständig besetzt sein. Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl fordert deshalb ein Bußgeld für Parteien, die nicht ausreichend Beisitzer nominieren.
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Das System der Nominierung durch Parteien halte er aber für gut, garantiere es doch die gegenseitige Kontrolle, erklärte Riedl im APA-Gespräch. Gar nichts hält er von einer Umstellung nach dem Vorbild der Schöffen - also Bürger zum sonntäglichen Einsatz im Wahllokal zu verpflichten. Da wären sicherlich viele wenig motiviert, und die Wahlleiter hätten Probleme, die Aufgaben ordentlich zu erledigen, so Riedl.
Bundespräsidentschaftswahl als Mitgrund
Aber der Gemeindebund-Präsident - selbst Bürgermeister im niederösterreichischen Grafenwörth - hat festgestellt, dass auch die Motivation, sich am Wahlsonntag ehrenamtlich (mit meist geringer Entschädigung) zu engagieren, nicht allzu groß ist. Seit der Aufhebung der Bundespräsidentschaftsstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) - mit einiger Schelte für Wahlbehörden - sei sie noch weiter gesunken.
Die breit verankerten Traditions- und Mitgliederparteien SPÖ und ÖVP hätten zwar wenige Probleme, aber FPÖ und Grüne hätten „ein echtes Motivierungsproblem“. Nicht selten komme es vor, dass die FPÖ zwar Beisitzer nominiere, diese aber am Wahlsonntag nicht erschienen, schilderte Riedl ein Problem, das auch in der VfGH-Verhandlung zur Bundespräsidentschaftswahl schon zur Sprache gekommen war.
Besetzung nach Stärke bei letzter Nationalratswahl
Das „Motivierungsproblem“ von FPÖ und Grünen verursacht bei der Bildung der neuen Wahlbehörden vor allem in den Städten Probleme - haben sie doch mehr Beisitzer zu nominieren als früher. Denn bei der Nationalratswahl 2013 schnitt die ÖVP in vielen Städten schlecht ab, landete oft hinter der FPÖ oder den Grünen. Und die Wahlbehörden werden (nach dem d’Hondtschen Verfahren) nach der Stärke der Parteien bei der letzten Nationalratswahl besetzt.
Zehntausende werden gebraucht
Von den Parteien zu nominieren sind die Beisitzer - und von denen braucht man sehr viele: Rund 10.300 Wahllokale wird es geben, also braucht man schon für die „örtlichen“ Wahlbehörden mehr als 31.000. In der Sprengelwahlbehörde sind drei Beisitzer vorgeschrieben, in Gemeindewahlbehörden aber neun - und in kleinen Gemeinden gibt es keine Sprengel, sondern nur ein Wahllokal, für das dann die Gemeindewahlbehörde zuständig ist.
Neun Beisitzer schreibt die Nationalratswahlordnung auch für die Bezirkswahlbehörden in den 15 Statutarstädten, 79 politischen Bezirken und 23 Wiener Gemeindebezirken vor - und ebenso für die neun Landeswahlbehörden. Außerdem müsste für jedes Mitglied aller Wahlbehörden ein Ersatz nominiert werden.
Beamte müssen einspringen
Den Vorsitz in den Wahlbehörden haben Organe der Verwaltung: Die Landeshauptleute im Land, die Bezirkshauptleute im Bezirk, in Statutarstädten die Bürgermeister, in den Wiener Bezirken die Bezirksamtsleiter - und in den Gemeinden die Bürgermeister sowie in den Sprengeln (also Wahllokalen) vom Bürgermeister bestellte Personen.
Sind die örtlichen Wahlbehörden am Wahlsonntag nicht ausreichend besetzt, kann die Wahl dennoch durchgeführt werden. Der Wahlleiter kann dann Vertrauensleute - meist Beamte - heranziehen. Damit eine Wahlbehörde beschlussfähig ist, muss zumindest die Hälfte der Beisitzerposten besetzt sein.
Von 12,50 bis 80 Euro
Die „Entlohnung“ für den Einsatz am Wahlsonntag ist nicht in der Nationalratswahlordnung geregelt. Prinzipiell stehen den Wahlbeisitzern laut Gebührenanspruchsgesetz 12,50 Euro zu - als Verpflegungsvergütung für Frühstück und Mittagessen. In manchen Gemeinden gibt es stattdessen eine Jause - und die größeren Städte zahlen sehr unterschiedlich: In Bregenz gibt es nur 21 Euro für Beisitzer und 30 für Wahlleiter, in Wien 45 Euro, in Klagenfurt 50. Innsbruck hat wegen der Rekrutierungsprobleme die Entschädigung zuletzt auf 70 Euro (wie in Graz) erhöht, Salzburg im Vorjahr sogar auf 80 Euro.
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