Diplomatie vorerst ohne Erfolg
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat im Streit mit Ungarn um die Abschiebung sogenannter Dublin-Flüchtlinge die EU-Kommission eingeschaltet. Er habe diesbezüglich mit EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos gesprochen, sagte Sobotka am Freitag bei einem EU-Innenministerrat in Luxemburg.
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Am Dienstag will Sobotka die Angelegenheit mit dem ungarischen Innenminister Sandor Pinter erörtern. Auf die Frage, ob er mit einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn rechnet, sagte der Innenminister, man sollte zuerst durch Gespräche eine Lösung suchen, „die rechtlichen Schritte sind immer die letzten“. Wenn ein Land die Rechtsregeln der EU verletze, seien Gespräche notwendig, und eine europäische Beurteilung sei gefragt.
Flüchtlingsstreit belastet Beziehung zu Ungarn
Der Streit über die Rücknahme von Flüchtlingen belastet weiter die Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn.
Ungarn hält an Linie fest
Dem Schritt Sobotkas waren diplomatische Bemühungen von Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorausgegangen. Er besuchte am Donnerstag Budapest - laut offizieller Diktion, um den „Dialog mit Ungarn“ zu „verstärken“. Konkret ging es in den Gesprächen aber eben auch um die österreichischen Abschiebepläne.

APA/HBF/Pusch
Verteidigungsminister Doskozil konnte seinen ungarischen Amtskollegen nicht überzeugen
Doskozils Initiative war dabei vorerst kein Erfolg beschieden. „Es ist eindeutig, dass Ungarn keine Migranten zurücknehmen wird und kann“, sagte Doskozils Amtskollege Istvan Simicsko bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Budapest.
Sobotka sieht sich durch VfGH-Urteil nicht gebunden
Österreichs Abschiebeplänen steht allerdings nicht allein die Weigerung Ungarns im Weg. Im September 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem Urteil festgestellt, dass Ungarn für Flüchtlinge nicht sicher sei. Und er sprach sich in zwei konkreten Fällen gegen die - von Dublin gedeckten - Abschiebungen ins Nachbarland aus. Die Regierung sieht darin aber kein generelles Abschiebeverbot - auch wenn Österreich seither keine Flüchtlinge mehr nach Ungarn zurückgeschickt hat.
Auf das Urteil angesprochen sagte Sobotka am Freitag, Asylverfahren seien immer nur individuelle Urteile, das sei natürlich zu berücksichtigen. Allgemein könne das Urteil aber nichts ändern: „Denn wenn von Griechenland in die Türkei zurückgeschoben werden kann, versteht das überhaupt niemand, warum nicht das Gleiche passieren kann gegenüber Ungarn.“
Keine Visafreiheit für Türkei mit 1. Juli
Die Argumentation mit Verweis auf den Türkei-Deal ist freilich ein zweischneidiges Schwert. Schließlich hatte Sobotka noch vor Beginn des Innenministertreffens einmal mehr seine Bedenken gegen diesen geäußert. „Ich stelle mir eine Partnerschaft anders vor. Ich denke, dass die Europäische Union das auch sehr klar erkannt hat“, sagte er. Niemand könne heute sagen, wie nachhaltig die Vereinbarung mit Ankara sei.
Hinter den Bedenken des Innenministers steht im Fall der Türkei wohl auch die geplante Visafreiheit, die Ankara im Zuge der Vereinbarung zugesichert worden war. Nach dem Innenministertreffen sagte Sobotka bezüglich der Visafreiheit für die Türkei, Ukraine, Georgien und den Kosovo, dass diese zum 1. Juli nicht in Kraft treten werde. Deutschland habe auch bei Georgien noch Bedenken, wegen der organisierten Kriminalität georgischer Banden, so der Innenminister.
Gespräche über „Migrationspartnerschaften“
Auf den jüngsten Vorstoß von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) für eine Flüchtlingspolitik nach dem Vorbild Australiens angesprochen sagte Sobotka, es habe allgemeine Gespräche darüber im Kontext der geplanten „Migrationspartnerschaften“ mit afrikanischen Ländern gegeben. Die - zumindest in der Begrifflichkeit - an das Schweizer Modell angelehnten Pläne, hatte die EU-Kommission erst am Dienstag präsentiert.
„Ein Land allein kann diese Probleme nicht schultern. Schön langsam ist diese Erkenntnis auch in der Gesamtheit der Europäischen Union durchgedrungen“, so Sobatka. Die Bereitschaft der EU-Staaten und die Beurteilungen seien aber unterschiedlich, letztlich gehe es auch darum, Geld in die Hand zu nehmen.
Merkel warnt vor Abschottung der Binnengrenzen
Für Flüchtlingsabkommen mit nordafrikanischen Staaten sprach sich am Freitag auch erneut die deutsche Kanzlerin Angela Merkel aus. Ziel sei eine Lastenteilung, zudem dürften nicht Schmuggler und Schlepper das Geschehen steuern. Die Außengrenze des Schengen-Raumes ohne innere Grenzkontrollen reiche „vom Nordpol bis Marokko“, so die Kanzlerin, „und damit haben wir eine ziemlich geballte Ladung von nicht unkomplizierten Nachbarschaften.“ Europa müsse sich stärker in der Konfliktlösung in diesen Regionen engagieren.
Merkel warnte jedoch zugleich vor einer Abschottung europäischer Binnengrenzen. Eine gemeinsame Währung und ein gemeinsamer Binnenmarkt könnten nur funktionieren, „wenn wir auch wirklich die Außengrenzen schützen und im Inneren Freizügigkeit lassen“, sagte sie in Berlin. Man könne Lösungen nicht irgendwo suchen, „wo wir glauben, dass es sich gerade besonders gut schützen lässt - sonst ist es keine europäische Lösung“. Das gelte auch für den Brennerpass, kritisierte Merkel ganz konkret die österreichischen Grenzschutzpläne.
Sobotka macht Druck auf Notverordnung
Noch verzichtet Österreich an der Grenze zu Italien auf Kontrollen. Laut Sobotka gibt es in Tirol zurzeit nur wenige „Aufgriffe“. Das hielt den Innenminister aber nicht davon ab, den Ton in der innenpolitischen Asyldebatte zu verschärfen. „Wir brauchen sofort jene Verordnung, die es uns ermöglicht, Asylwerber direkt an der Grenze zurückzuweisen“, sagte Sobotka in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“ Wochenend-Ausgabe).
Die Koalition hatte vereinbart, den Zugang zum Asylverfahren per Notverordnung einzuschränken, sobald 37.500 Asylanträge eingebracht wurden. Zuletzt war von 18.950 Anträgen die Rede. „Für mich ist die ‚Obergrenze‘ dennoch schon erreicht. Weil der Arbeitsmarkt voll ist“, meinte der Minister dazu in den „OÖN“.
Seine Sprecherin relativierte auf Nachfrage allerdings und betonte, die Aussage sei ausschließlich auf den Arbeitsmarkt bezogen und bedeute nicht, dass die Notverordnung sofort in Kraft gesetzt werden soll. Es gehe lediglich darum, die Verordnung möglichst rasch zu beschließen, „damit wir für den Fall, dass die ‚Obergrenze‘ erreicht wird, gleich einschreiten können“.
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