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„Ansporn“ für bessere Einbindung

Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat einen neuen Vorschlag für die Novellierung des Asylgesetzes formuliert: Bei der Überprüfung auf Aberkennung des Asylstatus nach drei Jahren solle auch der persönliche Integrationsfortschritt überprüft werden. Wer sich gut integriert hat, solle - unabhängig von der Lage im Herkunftsland - bleiben dürfen.

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Ähnlich wie beim humanitären Bleiberecht solle der Integrationserfolg für eine Fortsetzung des Aufenthaltsstatus ausschlaggebend sein, so Kurz zur geplanten Einführung von „Asyl auf Zeit“. Überprüft werden könnten etwa Deutschkenntnisse, die Einbindung in den Arbeitsmarkt und die Einhaltung der Werte, so der Minister. „Somit würde die automatische Prüfung nach drei Jahren zu einem Ansporn werden, sich persönlich gut zu integrieren, also ein Integrationsturbo“, hieß es aus dem Integrationsressort gegenüber der APA.

Sprach- und Wertekurse besonders wichtig

Kurz ließ seinen Vorschlag auch in die Begutachtungsstellungnahme seines Ressorts zur Asylgesetznovelle einfließen. „Diese neu vorgesehene zeitliche Befristung soll vom Asylberechtigten dazu genutzt werden, sich bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren“, hieß es darin und weiter: „Der Staat soll hierzu Angebote schaffen, der Fremde soll diese wahrnehmen und seinen Beitrag zur besseren Teilhabe an der Gesellschaft in allen Lebensbereichen leisten.“ Besonders wichtig erschienen die Teilnahme an Sprachkursen und an Kursen über die Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung Österreichs und sich daraus ableitbarer Grundprinzipien („Wertekurse“).

Asylbundesamt soll Integrationsleistung prüfen

Ob während der befristeten Aufenthaltsdauer Integrationsleistungen erbracht wurden, soll laut Kurz vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in allfälligen Verfahren zur Rückkehrentscheidung im Rahmen der Beurteilung des Privat- und Familienlebens berücksichtigt werden. „Ziel ist die Stärkung der Eigenverantwortung des Asylberechtigten im Integrationsprozess und die Sichtbarmachung der Folgen fehlender Integrationsfortschritte, die zu einer Rückkehrentscheidung und letztlich auch zu einer Abschiebung führen können“, meint das Integrationsministerium dazu. Analog solle das auch für subsidiär Schutzberechtigte gelten.

In der Folge sollen im Rahmen der Novelle neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die etwa sicherstellen dass der Schutzsuchende unverzüglich nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten beim Integrationsfonds erscheint, um über Maßnahmen zur Integrationsförderung informiert zu werden. Eine entsprechende Aufforderung solle gleichzeitig mit dem Statusbescheid erfolgen. Das Bundesamt müsse auch beim Integrationsfonds Auskunft über die Teilnahme an Maßnahmen zur Integrationsförderung sowie über Kursergebnisse einholen können.

„Signal“ und „Botschaft“

Die Asylgesetznovelle hatte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) initiiert. Die SPÖ war zunächst skeptisch. Anfang November einigte sich die Regierung. Die Regelung soll rückwirkend per 15. November eingeführt werden. Dass Österreich dadurch nicht mehr Ziel von Asylwerbern wird, glaubt man auch in der Regierung nicht.

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) will laut eigener Aussage damit vor allem ein „Signal“ aussenden, Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) eine „Botschaft“. Hilfsorganisationen und die Opposition hatten zuletzt harte Kritik an der geplanten Novelle geübt. Sie schaffe einen „unglaublichen bürokratischen Aufwand“, hieß es etwa.

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