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Gesetz soll mit 1. Oktober in Kraft treten

SPÖ, ÖVP und die Grünen haben sich auf ein Verfassungsgesetz für ein Durchgriffsrecht bei der Unterbringung von Asylwerbern geeinigt. Das teilte der SPÖ-Klub am Montag der APA mit. Die Regierung braucht zum Beschluss des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, was nun durch die Grünen gewährleistet ist.

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Durch die Verfassungsänderung soll der Bund künftig selbst Asylquartiere errichten können, wenn die Länder säumig bleiben. Den Plänen zufolge soll es künftig auch eine Unterbringungsquote von 1,5 Prozent pro Einwohner auf die Gemeinden geben. Das sieht der Entwurf für das neue „Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden“ vor, der am Montag präsentiert wurde. Die Klubchefs von SPÖ, ÖVP und Grünen gehen davon aus, dass die neue Regelung mit 1. Oktober in Kraft tritt.

Gelten soll das Durchgriffsrecht des Bundes nur für Länder, die bei der mit dem Innenministerium vereinbarten Quote säumig sind, betonte SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder. Dann kann das Innenministerium im Schnellverfahren Grundstücke, die im Eigentum des Bundes oder diesem zur Verfügung stehen, ohne vorheriges Verfahren mit Bescheid zur Nutzung freigeben. Schieder hofft, dadurch, menschenwürdige, winter- und wetterfeste Unterkünfte für Flüchtlinge schaffen zu können.

„Brauchen nationalen Schulterschluss“

„Wir brauchen einen nationalen Schulterschluss“, appellierte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka an Bund, Länder und Kommunen, denn: „Ein gegenseitiges Ausspielen hilft hier niemandem.“ Lopatka geht davon aus, dass das Gesetz nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommt - da es ja auch nur dafür vorgesehen sei. Vorgefühlt hat der ÖVP-Klubchef laut eigener Aussage auch schon beim Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs LH Josef Pühringer (ÖVP).

Grünen-Chefin Eva Glawischnig, die mit ihrer Partei dem Gesetz zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhilft, zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Einigung. „Es ist ein Gesetz, das sowohl einen Anreiz darstellt als auch einen gewissen Druck ausübt“, sagte sie. Das Innenministerium könne dadurch rasch handeln. Erfreut zeigte sich Glawischnig auch über die vorgesehene Steigerung der Tagessätze für Asylwerber auf bis zu 21 Euro.

Mikl-Leitner: „Besser spät als nie“

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) begrüßte die Einigung, kritisierte in einer Aussendung aber auch deren spätes Zustandekommen: „Besser spät als nie. Leider wurde unser Vorschlag vor mehr als zwei Monaten noch abgelehnt, sonst wären wir heute schon weiter“, so die Innenministerin. Sie hoffe nun auf eine Entschärfung der Situation in Traiskirchen. „Um die wartenden Flüchtlinge von der Wiese und aus den Zelten in vernünftige Quartiere zu bringen, brauchen wir daher diese Hilfsverordnung“, so Mikl-Leitner. Eine „Dauereinrichtung“ wolle man damit aber nicht schaffen - das Ziel einer fairen, quotengerechten Verteilung auf die Bundesländer ist damit nicht aufgehoben.

NR-Sondersitzung für 1. September vorgesehen

Noch am Montag wurde der Gesetzesentwurf an die anderen Parlamentsparteien übermittelt. Angedachter Termin für die Sondersitzung des Nationalrats ist der 1. September. Nach einem Sonderverfassungsausschuss könnte die Materie schließlich am 23. September zur zweiten Lesung gelangen, was ein Inkrafttreten am 1. Oktober ermöglichen würde. Außer Kraft treten soll das bereits im Vorfeld als befristet angekündigte Gesetz schließlich am 31. Dezember 2018.

FPÖ kündigt Volksabstimmung ab

Eine klare Absage an das Gesetzesvorhaben kam erneut von der FPÖ. Parteichef Heinz-Christian Strache sprach in einer Aussendung von einer gegen den Willen der Gemeinden und Bezirke verordneten Zwangsquote und kündigte gleichzeitig eine Volksabstimmung an.

Eine Volksabstimmung zum Durchgriffsrecht stand zuvor bereits im Burgenland im Raum. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) wollte diese vom neuen Koalitionspartner FPÖ geforderte Maßnahme Anfang August jedenfalls nicht gänzlich ausschließen. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP), bezeichnete die Volksabstimmungspläne laut einem Medienbericht als „überschießend“ - vorausgesetzt, das Durchgriffsrecht für den Bund sei „maßvoll, zeitlich befristet und nur für Ausnahmefälle gedacht“.

Umfrage: 62 Prozent gegen „Zwangsaufnahme“

Die Österreicher lehnen das nun näher rückende Durchgriffsrecht des Bundes zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften in den Gemeinden mehrheitlich ab. Laut einer vom Nachrichtenmagazin „profil“ in Auftrag gegebenen Umfrage des Instituts Unique research sprachen sich 62 Prozent der Befragten gegen die „Zwangsaufnahme von Flüchtlingen in Gemeinden“ aus.

45 Prozent der 500 Befragten lehnen dieses Vorhaben dezidiert ab, 17 Prozent sind „eher“ gegen das Durchgriffsrecht. 36 Prozent sprachen sich für die Maßnahme aus, wobei 20 Prozent „eher“ für eine Anordnung ohne Einverständnis der jeweiligen Gemeinde sind, 16 Prozent wollen eine solche Möglichkeit unbedingt.

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