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Abhöraktion für Gericht rechtmäßig

Frankreichs Ex-Staatschef Nicolas Sarkozy hat in einer Bestechungsaffäre eine juristische Niederlage und damit einen Rückschlag für seine Präsidentschaftsambitionen hinnehmen müssen. Das Pariser Berufungsgericht erklärte am 7. Mai eine Abhöraktion der Justiz gegen den heutigen Chef der konservativen Oppositionspartei UMP für rechtmäßig.

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Damit kann ein Ermittlungsverfahren zum Verdacht wieder aufgenommen werden, dass Sarkozy einen Staatsanwalt bestechen wollte. Sarkozys Anwälte sagten, ihre „wesentlichen“ Anträge gegen das Ermittlungsverfahren seien abgelehnt worden. Sie kündigten an, nun vor den Obersten Gerichtshof ziehen zu wollen.

Telefonmitschnitt von Bestechungsversuch

Auf Grundlage abgehörter Handytelefonate Sarkozys mit seinem Anwalt Thierry Herzog war im Juli 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker eingeleitet worden. Sarkozy wurde sogar in Polizeigewahrsam genommen und verhört - eine Premiere für einen französischen Ex-Präsidenten. Er soll versucht haben, einen Staatsanwalt an Frankreichs Oberstem Gerichtshof zu bestechen, um Informationen zum Verlauf eines ihn betreffenden Verfahrens in der Bettencourt-Affäre zu erlangen oder dieses sogar zu beeinflussen.

Dem Staatsanwalt Gilbert Azibert soll er im Gegenzug versprochen haben, ihm einen Posten in Monaco zu verschaffen. „Ich werde ihm helfen“, sagte Sarkozy etwa im Februar 2014 in einem Telefonat über Azibert zu Herzog. Bei dem Gespräch nutzte der Politiker ein Handy, das auf einen anderen Namen angemeldet war und das er heimlich verwendete.

In einem anderen Telefonat erinnerte der Anwalt den Ex-Staatschef vor einer geplanten Monaco-Reise daran, „für Gilbert ein Wort einzulegen“, woraufhin Sarkozy zustimmte. Kurz darauf sagte Sarkozys die Reise nach Monaco aber ab - die Ermittler vermuten, dass er herausgefunden hatte, dass sein heimliches Handy angezapft wurde. Letztlich bekam Staatsanwalt Azibert den Posten in Monaco nicht. Für die Ermittler spielt das aber keine Rolle, denn schon die Absicht zu bestechen ist strafbar.

Ermittlungsverfahren ruhte seit Herbst

Das Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy beruht allerdings in weiten Teilen auf den abgehörten Telefonaten und wäre vermutlich in sich zusammengestürzt, hätte das Pariser Berufungsgericht die Abhöraktion als nicht rechtmäßig eingestuft. Sarkozy hatte das Anzapfen der Gespräche zwischen ihm als Mandaten und seinem Anwalt als „Skandal“ und gesetzwidrig bezeichnet. Das Vorgehen der Justiz sieht er als politisch motiviert an.

Das seit Herbst ruhende Ermittlungsverfahren gegen Sarkozy kann wiederaufgenommen werden. Letztlich droht dem 60-Jährigen ein Prozess wegen Bestechung und illegaler Einflussnahme, er muss zudem jederzeit mit weiteren Befragungen durch die Untersuchungsrichter rechnen. Die Gerichtsentscheidung ist daher ein schwerer Rückschlag für Frankreichs Oppositionschef, der in zwei Jahren den Elysee-Palast zurückerobern will. Sarkozy ist zudem in eine Reihe weiterer Affären etwa um seine Wahlkampffinanzen 2012 verstrickt, die ihm ebenfalls noch gefährlich werden könnten.

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