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Die Uhr tickt

Einmal mehr haben sich die Regierung und die Oppositionsparteien am Dienstag nicht auf die Eckpunkte für den Hypo-U-Ausschuss einigen können. Vor allem bei der Anzahl der Sitzungstage und der Aufteilung der Redezeit fanden die Parteien nicht zueinander. Nach der zweistündigen Fraktionsführersitzung am Dienstagvormittag verwiesen die Abgeordneten auf weitere Verhandlungen am Mittwoch und Donnerstag.

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Laut SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer sind die Verhandler „sehr nahe“ an einer Einigung. Zur Aufteilung der Redezeit zwischen den Fraktionen gebe es aber noch „verschiedene Varianten“, sagte Krainer nach der Sitzung. Laut NEOS-Fraktionsführer Rainer Hable wurde ein Kompromissvorschlag zu den Rahmenbedingungen von den Regierungsparteien abgelehnt. SPÖ und ÖVP seien weiterhin gegen eine gleichmäßige Aufteilung der Redezeit auf alle Fraktionen, sondern würden eine Aufteilung nach Parteigröße einfordern, so der NEOS-Mandatar.

Bereits vor einer Woche hatte Hable der Koalition vorgeworfen, die Redezeiten nach Fraktionsgröße aufteilen zu wollen - eine Kritik, die Krainer damals nicht auf der SPÖ sitzen lassen wollte. Das sei schlicht „falsch“, die Idee sei nicht von der SPÖ gekommen, so Krainer. Die Diskussion über eine solche Regelung verneinte der SPÖ-Abgeordnete aber nicht.

Begrenzung macht Redezeit kostbar

Der Streit über die Redezeit hängt eng mit der neuen Verfahrensordnung zusammen. Entgegen den bisherigen Untersuchungsausschüssen ist die Zeit für die Befragung von Auskunftspersonen auf längstens vier Stunden beschränkt - empfohlen werden sogar nur drei Stunden. Bei einer Redezeitverteilung nach Fraktionsgröße hätte sich die Koalition somit bereits mehr als die Hälfte der begrenzten Fragezeit gesichert.

In der Verfahrensordnung selbst findet sich eine solche Regelung freilich nicht. Im eigentlichen Gesetzestext ist der Punkt Redezeiten völlig ausgespart. Und in den Erläuterungen der Parlamentsdirektion dazu heißt es sogar: „Nach der bisherigen Praxis von Untersuchungsausschüssen ist es üblich, dass die Redezeit auf alle Fraktionen gleichmäßig verteilt wird.“

Bereits bei den Verhandlungen zur U-Ausschuss-Reform hatten ÖVP und SPÖ versucht, einen entsprechenden Passus in der Verfahrensordnung unterzubringen. „Der Ausschuss trifft eine Redezeitvereinbarung, die sowohl die Klubstärke als auch die Effizienz der Arbeit (...) berücksichtigt“, zitiert „Der Standard“ aus den Verhandlungspapieren vom Mai 2014. Am Ende setzte sich die Opposition aber durch - die Verfahrensordnung blieb ohne entsprechende Regelung.

Wann und wie oft wird gesessen?

Weiterhin uneins sind die Fraktionen auch über den Zeitplan. Bis vor kurzem hatte es zumindest danach ausgesehen, dass sich die Parteien auf Mittwoch und Donnerstag als Sitzungstage verständigt hätten. Vergangene Woche erwies sich der Konsens aber wieder als brüchig. Das Problem: Durch Feiertage, andere Ausschüsse und Nationalratssitzungen kann der Ausschuss nicht jeden Mittwoch und Donnerstag tagen.

Grüne und NEOS befürchten, dass der Ausschuss bei einer Beschränkung auf die beide Wochentage zu selten arbeitet, und fordern durchschnittlich zwei Tage pro Woche - aus ihrer Sicht könnte der U-Ausschuss zum Beispiel am Freitag tagen, wenn die Tage davor ein Plenum stattfindet, so der grüne Fraktionsführer Werner Kogler. Laut Team-Stronach-Mandatar Robert Lugar brachte auch die Sitzung vom Dienstag keine Einigung. Bei der Anzahl der geplanten Arbeitstage gebe es weiterhin noch Dissens, so Lugar.

Verspätete Akten

Für zusätzlich Verstimmung sorgte in den vergangenen Tagen die Lieferung der Akten an den U-Ausschuss - beziehungsweise deren Verzögerung. Bis Ende März müssen die angeforderten Akten unter anderem von Ministerien, Nationalbank (OeNB) und Finanzmarktaufsicht (FMA) an das Parlament übermittelt werden. Daran ließ ein am Wochenende bekanntgewordener Brief des Justizministeriums Zweifel aufkommen. Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte darin Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) darauf vorbereitet, dass sein Ressort wegen rechtlicher und technischer Probleme sowie des großen Umfangs der Akten nicht alle angeforderten Dokumente innerhalb der gesetzten Vierwochenfrist liefern könne.

„Aus meiner Sicht ist es nicht ganz verständlich, warum man länger braucht. Es war schon lange bekannt, dass die Anlieferung nötig wird“, kritisierte NEOS-Abgeordneter Hable daraufhin am Montag den Justizminister. Das Ministerium stellte zwar noch am gleichen Tag klar, dass die Hauptlieferung der Akten an den parlamentarischen Hypo-Untersuchungsausschuss sehr wohl innerhalb der gesetzten Frist erfolgen werde. Teillieferungen könnten sich allerdings verspäten, teilte das Ressort in einer Aussendung mit.

Zeit, die später fehlen könnte

Verspätete Aktenlieferungen und ungelöste Fraktionsstreitigkeiten könnten nun die Zeugenbefragung weiter nach hinten verschieben. Ursprünglich war von den ersten Ladungen in der Woche nach Ostern die Rede. Das hält mittlerweile niemand mehr für realistisch. Doch auch der jüngst kolportierte Termin Mitte April könnte wackeln. Kogler betonte am Dienstag erneut, dass es „keine Zeugenbefragung ohne Akten geben“ werde. Und Elmar Podgorschek von der FPÖ beurteilt die anvisierte Befragung von Zeugen Mitte April als „sehr fraglich“.

Jeder Tag und jede Woche, um die sich die Befragungen nach hinten verschieben, könnten freilich am Ende fehlen. Nach der neuen Verfahrensordnung sind U-Ausschüsse auf 14 Monate nach der Einsetzung begrenzt. Zwar kann die Minderheit, die den Ausschuss ursprünglich beantragte, die Frist um drei Monate verlängern. Noch einmal drei Monate könnte ein von der Parlamentsmehrheit angenommener Antrag auf Verlängerung herausschlagen. Doch längstens 20 Monate nach Einsetzung des Ausschusses ist Schluss. Und wie schnell die Zeit im U-Ausschuss vergehen kann, machten nicht zuletzt die vergangenen Wochen deutlich.

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