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„Ein falscher Schluss“

Das Finanzministerium will, wie es in seiner Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof (RH) im Rahmen von dessen Prüfung der Hypo-Notverstaatlichung festhält, keineswegs ein Insolvenzszenario ausgeschlossen haben. Das aus einem Aktenvermerk zu schließen sei „ein falscher Schluss“. Zudem habe man „in keinster Weise Bereitschaft signalisiert, die Eigentümerrolle zu übernehmen“.

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Das Finanzministerium - also der damalige Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) - habe im August 2009 „gesprächsweise“ festgehalten, „dass es gemeinsam mit der gesamten Bundesregierung all jene Maßnahmen unterstützt, die den Fortbestand der Bank nachhaltig sichern“, so die aktuelle Darstellung seitens des Ministeriums.

Für „jeden wirtschaftlich Denkenden“ sei es unbestritten, dass die BayernLB als damalige Mehrheitseigentümerin Kenntnis von den hohen Haftungsübernahmen durch das Land Kärnten, die Folgewirkungen auf andere österreichische Banken und die Region Südosteuropa sowie die Folgen für die Republik Österreich im Fall einer Insolvenz der Bank gehabt habe. Dieser Umstand habe eine für die BayernLB wesentlich bessere Verhandlungsposition bedeutet, so die Diktion des Ministeriums.

„Eigenverantwortliche“ FIMBAG

Auch hieß es vom Ministerium, dass die Aufsichtsbehörden unabhängig von ihm agieren würden. Die FIMBAG als Treuhänderin nehme ihre Aufgaben „auf vertraglicher Grundlage“ wahr. Ihre Aufgaben habe sie „eigenverantwortlich wahrzunehmen“. Das passt zur Ausführung des Rechnungshof-Präsidenten Josef Moserim APA-Gespräch - er sagte, dass Vorgänge rund um das Milliardendesaster mit der Hypo und deren Beaufsichtigung unter dem Aspekt gelaufen sei, „ich warte ab, schaue, was der andere tut“. So sei es bis in die zweite Jahreshälfte 2009 zu einem Informationsmanko in Sachen des wahren Zustands der Hypo Alpe-Adria gekommen, so der RH-Präsident. Die Gewährung des PS-Kapitals hätte der FIMBAG und damit dem Finanzministerium eigentlich alle Prüfrechte gebracht, so Moser.

OeNB: „Lektion gelernt“

Die Nationalbank (OeNB) teilte dem RH im Rahmen seiner Prüfung der Hypo-Notverstaatlichung mit, dass sie dessen Empfehlungen zu einer koordinierten Vorgehensweise im Sinne von „lesson learned“ („Lektion gelernt“) zur Kenntnis nimmt. Die Aufsichtsorgane hätten quasi aneinander vorbeigearbeitet, auch wegen einer damals noch ungenauen Aufgabenaufteilung, so die RH-Kritik sinngemäß. Die OeNB verwies unter anderem auch darauf, dass zwischenzeitlich zahlreiche Gesetzesinitiativen genau diese Empfehlung adressiert hätten. Vor allem gelte inzwischen - seit 1. Jänner 2015 - das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz. Dieses definiere für die Aufsichtsorgane entsprechende institutionelle Zuständigkeiten.

FIMBAG gibt Hypo die Schuld

Die FIMBAG wies in ihrer Stellungnahme zum RH-Bericht die Feststellung zurück, wonach dieser ihre Aufgabenerfüllung als unzureichend bezeichnet, weil sie dem Finanzministerium nicht vorgeschlagen hatte, mehr Prüfrechte auszuüben. Der damalige Vorstandschef der Hypo habe noch am 12. Juni 2009 in Anwesenheit des damaligen Hypo-Aufsichtsratschefs gesagt, dass der Geschäftsverlauf im Plan liege.

Die FIMBAG wies auch darauf hin, über gewisse wichtige Vorgänge nicht informiert worden zu sein. „Aus dieser Nichtinformation durch die Bank wie auch aus dem Faktum, dass die FIMBAG von keiner der Aufsichtsbehörden Hinweise auf eine diesen bereits bekannte Bedrohung der Risikosituation der Bank erhielt“, könne man ihr seitens des RH „nicht den Vorwurf einer unzureichenden Aufgabenerfüllung machen“.

Auch FMA weist Kritik zurück

Von der FMA hieß es unter anderem, dass eine OeNB-Prüfung 2008 eine wesentliche Bereinigung der 2006 festgestellten Mängel ergeben habe. Also gab es keinen Anlass, an der Aussagekraft der Ankündigung der Mehrheitseignerin BayernLB zu zweifeln, „für eine Bereinigung des Risikomanagements durch Ausrollung ihrer Systeme zu sorgen“.

Für die Umsetzung von umfassenden Verbesserungen im Risikomanagement, wie das die OeNB gefordert hatte, müsse man auch eine gewisse Umsetzungszeit einräumen, daher sei die RH-Kritik so nicht richtig, dass man nach einer Vor-Ort-Prüfung 2007 gleich 2008 wieder prüfen hätte sollen und nicht erst 2009.

FMA verweist auf „massiven Druck“

Dass die FMA keine zusätzlichen Mindesteigenmittelerfordernisse für die Hypo erließ, bedeute keinesfalls, dass FMA und OeNB keine zusätzlichen Kapitalzuführungen gefordert hätten. „Nicht zuletzt aufgrund des massiven Drucks von FMA und OeNB, die Eigenkapitalbasis zu stärken, hätten im Jahr 2007 die damaligen Eigentümer der Bank den Beschluss gefasst, einen strategischen Partner zu suchen, der schließlich in der BayernLB gefunden worden sei.“

Die BayernLB habe der Aufsicht versichert, für eine ausreichende Kapitalausstattung der Hypo und ein passendes Risikomanagement zu sorgen. Im zweiten Halbjahr 2008 sei wieder massiv auf eine Stärkung des Eigenkapitals gedrängt worden, woraufhin 900 Mio. Euro PS-Kapital von der Republik kamen und es zur Kapitalerhöhung von 700 Mio. Euro seitens der BayernLB kam.

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