Opposition muss sich Akten „ertricksen“
Eine der größten Herausforderungen beim Hypo-U-Ausschuss wird die Beweislage sein: Jeder parlamentarische U-Ausschuss darf unmittelbar nur Handlungen der Bundesverwaltung untersuchen - und hat auch nur ein Recht auf entsprechende Akten. Bei der Causa Hypo tut sich damit eine weite „Beweislücke“ auf, angefangen beim Hypo-Nachfolgekonstrukt Heta. Nicht einmal die müsste dem Ausschuss Akten liefern.
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Während Bundesorgane verpflichtet sind, dem Ausschuss die erwünschten Unterlagen zu liefern, können andere vom Hohen Haus lediglich darum ersucht werden. Die Heta oder die noch aktiven Hypo-Teile selbst haben keine Vorlagepflicht, obwohl es sich bei der Heta um eine Staatsbank handelt. Die Heta wird also lediglich „eingeladen“, Unterlagen freiwillig zur Verfügung zu stellen. Dem Vernehmen nach zeichnet sich hier Kooperationsbereitschaft bei der Heta ab, eine Rolle spielt aber auch das Bankgeheimnis.
Wie geschwärzt werden die Akten sein?
Die Beweismittelwunschliste der Opposition umfasst aber noch weitere Schriftstücke, deren Vorlage ungewiss ist, etwa interne Sitzungsprotokolle, Gutachten und Memos. Auf Kooperation hofft man auch im Ausland. Die Abgeordneten hätten auch gerne Dokumente vom bayerischen Finanzministerium, Landtag und der BayernLB. Unterlagen erhofft man weiters von ausländischen Behörden mehrerer Staaten, darunter Slowenien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro und Italien. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) käme als Adressat infrage.
Die Bundesbehörden sind zur Vorlage ihrer eigenen Schriftstücke zwar gezwungen, auch hier könnten sich jedoch Streitpunkte ergeben: Unter schriftlichen Beweismitteln will die Opposition nicht nur Akten im klassischen Sinn verstanden wissen, sondern zum Beispiel auch Berichte, E-Mail-Verkehr, Protokolle, Weisungen, Terminkalender und auch Tagebücher. Denkbar wäre unter Umständen, dass die betreffenden Behörden aus angeforderten Unterlagen alles „herausschwärzen“, was sie nicht vorlegen müssen.
Per Finte zu „externen“ Inhalten
Zum Teil sind die Probleme bei der Beschaffung von Beweismitteln U-Ausschuss-Folklore, wie auch der Korruptions-U-Ausschus im Jahr 2012 bewies. Verschärft wird das Problem diesmal einerseits durch den Untersuchungsgegenstand und andererseits durch die neuen U-Ausschuss-Regeln. Zu „externen“ Beweisen will die Opposition mit dem Trick gelangen, über Inhalte von Aktenstücken des Bundes an solche zu kommen, etwa eben über ministeriellen Schriftverkehr mit Partnern außerhalb der Bundesverwaltung.
Auch sollen die Vorgänge rund um die Hypo in Kärnten unter Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) etwa über das Justizministerium abgedeckt werden, sprich: die dem Bund untergeordnete Kärntner Staatsanwaltschaft und anderen Teilen der Justizbehörden. Problemlos ist lediglich die Anforderung weiterer Akten im laufenden Ausschuss. Diese können nach den neuen U-Ausschuss-Regeln auch von der Opposition allein jederzeit nachgefordert werden.
Berge von Akten
Ohnehin werden es aber Berge von Akten sein, durch die sich die Ausschussvertreter werden wühlen müssen. Der ganze relevante Schriftverkehr und sonstige Unterlagen werden auch von der Finanzprokuratur und der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA angefordert. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) soll nicht nur Prüfberichte und Analysen zur Hypo ans Parlament schicken, sondern auch alle Erst- und Zwischenentwürfe sowie Weisungen, E-Mails und andere Unterlagen.
Im Bereich des Innenministeriums (u. a. Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt) interessiert die Abgeordneten beispielsweise Interpol-Schriftverkehr und kriminalpolizeilicher Informationsaustausch, aber auch Unterlagen von in- und ausländischen Geheimdiensten. Auf der Liste steht denn auch das Heeresnachrichtenamt. Auch der Bundeskanzler, die Bundesfinanzierungsagentur und die Finanzmarktbeteiligungs-AG (FIMBAG) sollen jegliche Korrespondenz im Zusammenhang mit der Hypo liefern.
Beweisbeschluss bis zuletzt umkämpft
Der endgültige Beweisbeschluss wird jedoch erst am Donnerstag im Parlament abgefasst werden, und es geht nicht nur um Formelles: U-Ausschüsse sind zwar seit Jahresbeginn grundsätzlich Minderheitsrecht, der „grundsätzliche Beweisbeschluss“ am Anfang ist aber eine Ausnahme: Hier braucht es die Mehrheit und damit die Stimmen von SPÖ und ÖVP. Dementsprechend hart dürften sich Verhandlungen aller Parlamentsparteien darüber am letzten Freitag gestaltet haben.
Vertreter der Regierungsparteien sprachen nach den Verhandlungen von „weitgehender“ Einigkeit, es gelte aber noch „juristische Fragen“ zu klären, den Beweisantrag der Opposition zu „straffen“ und darin enthaltene unbewiesene „Anschuldigungen“ zu streichen. Laut NEOS bedeutet das, dass die SPÖ und ÖVP ursprüngliche 18 Seiten auf einen „Minimalkonsens“ von zwei Seiten „heruntertreiben“ wollten. Auch FPÖ, Grüne und Team Stronach betonten, es gehe um das größtmögliche Maß an Aufklärung der Causa Hypo.
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