Letzte Stolpersteine beseitigt
Der Mitte Jänner endgültig beschlossene parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa Hypo nimmt Fahrt auf. Am Donnerstag sollen in der entscheidenden Sitzung der Präsidiale des Nationalrats letzte personelle Details geklärt werden - vor allem die zentralen Funktionen des Verfahrensanwalts und des erstmals amtierenden Verfahrensrichters.
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Die Funktion eines Verfahrensrichters ist eine der vielen Neuerungen der Reform von U-Ausschüssen als Recht einer parlamentarischen Minderheit. Beim Hypo-Ausschuss muss sich die Reform erstmals in der Praxis bewähren. Und schon jetzt kam es zu kleineren Pannen. Die Liste mit erfahrenen Juristen, die als Verfahrensrichter und Verfahrensanwälte infrage kommen, hätte etwa schon Ende Jänner stehen sollen. Die Frist wurde jedoch bis zum 6. Februar erstreckt - es hatten sich einfach nicht genug Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet.
Letzte Weichenstellung am Donnerstag
Inzwischen gibt es eine Liste mit genügend Namen. Es gibt nun zehn Kandidaten für die Funktion des Verfahrensrichters und 13 für die des Verfahrensanwalts und damit genug Auswahl und mögliche Einspringer etwa für Krankheitsfälle. Trotz der erstreckten Frist hatten offenbar aber auch Juristen ihre Mühe mit der neuen Rechtslage. Laut der Parlamentsdirektion konnten etwa vier Bewerbungen allein deshalb schon nicht berücksichtigt werden, weil die Kandidaten in ihren Schreiben nicht anführten, welche Position sie überhaupt interessierte.
Am Donnerstag wird Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) der Präsidiale aus dieser Liste für den Hypo-Ausschuss einen Wahlvorschlag für Richter, Anwalt sowie jeweils einen Stellvertreter vorlegen. Am frühen Nachmittag dürfte dann klar sein, wer die zentralen Funktionen des U-Ausschusses bekleiden und damit wohl rund ein Jahr lang eines der dominierenden innenpolitischen Themen prägen wird. Auch die Liste aller (auch für weitere Ausschüsse) zur Verfügung stehenden Juristinnen und Juristen soll dann veröffentlicht werden.
Erstmals Verfahrensrichter im Einsatz
Die Position des Verfahrensanwalts gab es auch bisher schon. Er dient dem Rechtsschutz der Auskunftspersonen und wacht über die Einhaltung der Verfahrensordnung und die Wahrung von Grundrechten. Neu ist die Position des - unabhängigen - Verfahrensrichters. Er wird die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen, soll den Ausschussvorsitzenden und alle Teilnehmer „beraten“, auch bei der Information der Medien eine zentrale Rolle spielen und schließlich auch tonangebend bei der Erstellung des Abschlussberichts sein.
Umso wichtiger wird die Position des Verfahrensrichters deshalb sein, weil es künftig keine Ausschussvorsitzenden aus dem Kreis der Abgeordneten mehr gibt. Regelmäßig drückten sie bisher - man denke zuletzt an Gabriela Moser (Grüne) oder Walter Rosenkranz (FPÖ) - den U-Ausschüssen mit ihrer Vorsitzführung ihren persönlichen Stempel auf. Nun liegt die Vorsitzführung bei der Präsidentin des Nationalrats, die sich in der Praxis jedoch wohl oft - von ihren Stellvertretern oder einfachen Abgeordneten - vertreten lassen wird.
Mehr Gewicht für Fraktionsführer
Mit der „entpolitisierten“ Ausschussführung wird das Gewicht der Fraktionsführer vor allem der Oppositionsparteien steigen. Sie werden wohl noch mehr als bisher die „Gesichter“ werden, die man mit dem Ausschuss verbindet. Die FPÖ entsendet ihren Finanzsprecher Elmar Podgorschek, die Grünen Vizeklubchef und Finanzsprecher Werner Kogler, NEOS seinen Finanzsprecher Rainer Hable und das Team Stronach Ex-Klubchef Robert Lugar. Die SPÖ schickt Finanzsprecher Jan Krainer ins Rennen, die ÖVP die Abgeordnete Gabriele Tamandl.
Bautrupps sorgen für handfeste Veränderungen
Neben den Neuerungen bei Ämtern und Abläufen gibt es aber auch noch ganz handfeste Veränderungen: In einem Nebengebäude des Parlaments wird derzeit eine neue U-Ausschuss-Zentrale errichtet. Dort werden sich etwa die Büros von Verfahrensanwalt und Verfahrensrichter befinden. Außerdem sollen dort angeforderte Akten und andere Beweismittel - etwa die Verschriftlichung von Aussagen - aufgearbeitet und verwaltet werden. Auch Teile der Parlamentsdirektion, die nur mit dem Ausschuss beschäftigt sind, sollen dorthin übersiedeln.
Im Fall von Akten der höchsten Geheimhaltungsstufe sehen die neuen Regeln vor, dass diese nur auf Papier und nur in einem speziellen Raum eingesehen werden dürfen, der über Tresore, ein autonomes Leitungssystem und Einbruchschutz verfügen soll. Außerdem soll es für die berichtenden Journalisten nun einen Medienraum geben, um Forderungen nach transparenter Berichterstattung aus dem U-Ausschuss gerecht werden zu können. Die Anhörungen werden aber wie in der Vergangenheit im Lokal VI, dem Budgetsaal des Hohen Hauses, stattfinden. Und dort könnte es mit journalistischer Transparenz schwierig werden.
Nächster Stichtag am 25. Februar
Zwar wurden Vorschläge zu Paravents und anderen Sichtblockaden wieder verworfen, nun sollen Journalistinnen und Journalisten aber durch Kordeln oder andere Absperrungen auf Distanz zu Auskunftspersonen gehalten werden. Vor allem in Hinblick auf Kameraleute und Fotografen bedeute das eine „massive Einschränkung“ der freien Berichterstattung, warnte die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure am Montag. Direkte Stellungnahmen der Befragten abseits der Befragungen im Ausschuss würden unmöglich gemacht, wenn die Pläne umgesetzt werden, wurde gewarnt.
Nach den letzten personellen Weichenstellungen am Donnerstag soll es jedenfalls Schlag auf Schlag gehen. Sechs Tage später, am 25. Februar, wird der Geschäftsordnungsausschuss vor dem Nationalratsplenum berichten, ob der Untersuchungsantrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Mit einem (erwarteten) positiven Bericht gilt der U-Ausschuss als eingesetzt. Danach beginnt für die Beteiligten das Aktenstudium, der Beschluss von Zeugenlisten und andere Vorarbeiten für die ersten Vernehmungen, die Ende März beginnen könnten.
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