Themenüberblick

Aufgaben in drei Teile unterteilt

Mitte Jänner haben FPÖ, Grüne und NEOS im Nationalrat ihren Antrag auf Einsetzung des lange geforderten U-Ausschusses zur Kärntner Hypo eingebracht. Bis zuletzt gab es unter den Parteien ein Gerangel über den Untersuchungszeitraum. Mit dem Antrag stand aber fest: Alle Berührungspunkte zwischen Republik und Hypo Alpe-Adria zwischen 2000 und 2014 sollen auf den Tisch.

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Gegliedert ist der Antrag in drei Abschnitte. Der erste Teil beschäftigt sich mit der Aufsichtstätigkeit der Organe des Bundes bzw. des Finanzministeriums in der Zeit ab dem Jahr 2000, als die Landeshaftungen des Bundeslandes Kärnten unter der Ägide des verstorbenen FPÖ/BZÖ-Landeshauptmanns Jörg Haider regelrecht explodierten. Augenmerk soll hier auf die Tätigkeit der Banken- und Finanzmarktaufsicht, der Nationalbank, der Finanzprokuratur, aber auch der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt gelegt werden.

„Mögliches Versagen der Organe des Bundes“

Untersucht werden soll im ersten Teil auch der Kontakt mit ausländischen Behörden und mögliche Einflussnahmen auf straf-, abgaben- oder finanzstrafrechtliche Verfahren. Auch eine allfällige Mitwirkung des Bundes beim Verkauf an die Bayerische Landesbank ist Untersuchungsgegenstand. Außerdem soll der mögliche finanzielle Schaden für die Republik, „der aus dem möglichen Versagen der Organe des Bundes“, insbesondere der Bankenaufsicht und des Finanzministeriums, resultierte, erhoben werden.

Die Rolle der Aufsichtsbehörden wollen die drei Parteien auch im Untersuchungsabschnitt zwei („Phase der öffentlichen Hilfe für die Hypo Group Alpe Adria“ von 2008 bis zur Verstaatlichung 2009) untersucht wissen. Dabei sollen etwa die Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital im Jahr 2008 - samt der Frage, ob es direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die OeNB, die FMA oder andere Stellen bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Bank gab - und den Erwerb durch die Republik Österreich im Jahr 2009 und die Feststellung der möglichen Systemrelevanz geklärt werden.

Verdeckte Kontakte sollen offengelegt werden

Brisant wird sicherlich das letzte Kapitel von Abschnitt zwei. Darin wird es um etwaige Verfehlungen österreichischer Organe bei der Verhandlungsvorbereitung und -führung mit den Alteigentümern gehen, also der BayernLB, der Grazer Wechselseitigen Versicherung und dem Land Kärnten. Auch das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher Politiker und Banker im Zusammenhang mit dem Erwerb soll hier Thema werden. Die Opposition will auch wissen, ob Alternativen zur Verstaatlichung geprüft wurden.

Außerdem verlangt die Opposition Aufklärung über mögliche finanzielle und budgetäre Auswirkungen für die Republik, die durch die öffentliche Hilfe, insbesondere durch den Erwerb der Hypo, entstanden sind. Noch mehr konkrete Zahlen, die heute zur Belastung für die Steuerzahler geworden sind, will die Opposition in Teil drei („Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung“ bis Herbst 2014) hören. Hier wird die „Untersuchung der Verantwortung der Organe des Bundes für die Verzögerung einer Entscheidung über die weitere Zukunft der Hypo Group Alpe Adria“ verlangt.

Es geht um Kontakte mit der EU-Kommission im Zusammenhang mit einem Bescheid der EU-Wettbewerbsbehörde, um Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren und um den Kenntnisstand der Bundesorgane über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo.

Frage nach Insolvenz als Schlusspunkt

Die Arbeit der „CSI Hypo“ und der „SOKO Hypo“ wird ebenfalls Thema, sowie die „mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Bundesministerium für Finanzen, OeNB und FMA“ auf die Hypo-Organe. Außerdem sollen die insbesondere von der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen (Oliver Wyman, ZEB) analysierten möglichen Szenarien zur Hypo-Abwicklung samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse untersucht werden.

Schließlich soll es noch Aufklärung zur Entscheidung zur Abwicklungseinheit und den Hypo-Sondergesetzen anstatt einer Insolvenzlösung rund um den 13./14. März 2014 geben, ebenso wie zur Errichtung der Abwicklungseinheit HETA Asset Resolution. Und auch hier sollen mögliche finanzielle und budgetäre Auswirkungen geklärt werden, nämlich jene, „die durch das Verzögern einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Hypo Group Alpe Adria und die Entscheidung gegen die Insolvenz entstanden sind“.

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