Pilotenschein für Drohnenflüge?
Bauern begutachten mittels Drohnen die Ernte auf ihren Feldern, Kamerateams kommen so zu atemberaubenden Aufnahmen. Immobilienmakler nutzen Drohnen, um Luftbilder von ihren Grundstücken zu machen. Doch einige der ferngesteuerten Kleinstfluggeräte stellten in der näheren Vergangenheit eine Bedrohung für den Flugverkehr dar, wie aus einem neuen Bericht der US-Luftfahrtbehörde FAA hervorgeht.
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Demnach sind viele Berichte von US-Piloten - privat oder auf Linienflügen im Einsatz - dokumentiert, die einen starken Anstieg gefährlicher Zwischenfälle bzw. Beinahe-Kollisionen von Verkehrsflugzeugen mit Drohnen darstellen. Der Bericht listet 25 gefährliche Zwischenfälle innerhalb der letzten sechs Monate auf. Innerhalb dieses Zeitraums öffnete die Federal Aviation Administration (FAA) nach und nach immer mehr Gebiete für Drohnenflüge.
Gefahr für Propeller und Triebwerke
In 175 Fällen wurde die Sichtung von Drohnen in der Nähe von Flughäfen dokumentiert. Zwar sind die Drohnen im Ausmaß vergleichsweise klein bzw. leicht, doch für Propeller und Triebwerk stellen sie eine neue Gefahr nach jahrzehntelangen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Luftfahrt dar. „Das Potenzial für katastrophale Schäden ist bestimmt da“, erklärt Fred Rogger, ein pensionierter General der Air Force gegenüber der „Washington Post“.
Die Zwischenfälle ähneln sich meist im Hergang: Innerhalb von Sekunden tauchen die kleinen Fluggeräte auf, Zusammenstöße können - so heißt es in den Darstellungen der einzelnen Berichte - nur im letzten Moment verhindert werden. Oft passieren Drohnen das betreffende Flugzeug nur einige Meter entfernt. Viele der Zwischenfälle ereignen sich während Starts bzw. Landungen an den US-Flughäfen in New York und in Washington - teilweise in bis zu 1.000 Meter Höhe.
Nach und nach in Flugverkehr integrieren
Der Bericht mit den alarmierenden Details kommt zu einer Zeit, in der die FAA durch die Drohnenindustrie bzw. die Gesetzgeber immer stärker unter Zugzwang gerät. Schließlich wies der Kongress nach einem Gerichtsurteil die FAA an, den Drohnenverkehr nach und nach in den Flugverkehr zu integrieren. Seit Jahren arbeitet die Behörde an einem Regulativ - und es könnte noch Jahre dauern, bis dieser Prozess zu Ende ist.
Nach derzeitigem Stand ist es Privaten erlaubt, kleine Drohnen fernzusteuern, solange diese unter einer Höhe von etwa 120 Meter Höhe bleiben und Flughäfen mindestens acht Kilometer fernbleiben. Das Betreiben von Drohnen mit kommerziellem Hintergrund ist weitgehend verboten - auch wenn die FAA damit begonnen hat, individuelle Sondergenehmigungen (etwa an die Filmindustrie) zu vergeben. Allerdings ist dafür ein Gerichtsurteil nötig.
Flug nur mit Pilotenschein?
Während sich die US-Luftfahrtbehörde mit der Ausarbeitung von Regeln müht, wird der Markt von immer mehr bzw. immer billigeren Drohnen überschwemmt. Schätzungen zufolge sind in den USA innerhalb der vergangenen drei Jahre etwa eine halbe Million kleiner Drohnen verkauft worden. Gleichzeitig ist die Sanktionierung gegen Verstöße ein Problem, nur in einigen wenigen Fällen wurden Strafen ausgesprochen.
Apropos Regeln: Zuletzt hatte das „Wall Street Journal“ („WSJ“) unter Berufung auf Experten bzw. Insider aus der FAA berichtet, dass derzeit an strengen Richtlinien für den Betrieb kommerzieller Drohnen gearbeitet werde. Ihr Einsatz soll grundsätzlich nur bei Tageslicht gestattet sein, zudem darf die Drohne, so wird kolportiert, nur von einem ausgebildeten Piloten der bemannten Luftfahrt gesteuert werden. Schließlich ist die FAA der Ansicht, dass es sich bei Drohnen rechtlich gesehen um Flugzeuge handelt.
Sondergenehmigungen nur per Gerichtsurteil?
Zahlreiche Unternehmen erwarten unterdessen sehnsüchtig die Verabschiedung von neuen Richtlinien. Derzeit, so heißt es im „WSJ“, wird davon ausgegangen, dass die geplanten Regelungen gegen Jahresende vorgestellt werden. Bis zur endgültigen Verabschiedung eines Gesetzes würde es dann noch ein oder zwei Jahre dauern. Branchenkenner erwarten laut dem Magazin heftigen Widerstand gegen die Pläne der Luftfahrtbehörde.
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