Inklusion als Ziel verankert
Im aktuellen Regierungsprogramm, das im Dezember 2013 veröffentlicht wurde, ist als Ziel die „Weiterentwicklung der inklusiven Bildung“ ganz klar vorgesehen. Die nächsten Schritte in Richtung Abschaffung der Sonderschule, zu der sich Österreich mit der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, werden darin erläutert.
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So sollen „Modellregionen zur optimalen und bedarfsgerechten Förderung aller SchülerInnen dieser Region“ konzipiert und die bestehenden Sonderschulen weiterentwickelt werden. Außerdem soll sich die Quote für den sonderpädagogischen Förderbedarf - das Ministerium geht von 2,7 Prozent aller Schüler aus - künftig am tatsächlichen Bedarf „orientieren“. Und damit sollen mehr Lehrerposten zur Verfügung stehen.
Mehr Ganztagsschulen
Außerdem steht im Regierungsprogramm, dass es in Österreich künftig mehr verschränkte Ganztagsschulen geben soll, in denen sich Unterricht, Lern- und Freizeit abwechseln. Das Regierungsprogramm sieht vor, dass es an jedem Standort mit mehr als einer Jahrgangsklasse bzw. „in zumutbarer Entfernung“ eine Klasse geben soll, die nach diesem Modell geführt wird, sobald 15 (bzw. in bestimmten Fällen zwölf) Schüler dafür angemeldet werden.
Um den Bedarf an verschränkten Schulklassen in der Region zu decken, sollen sogenannte „Berechtigungssprengel“ eingerichtet werden. Derzeit besuchen österreichweit nur geschätzte fünf Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen eine „echte“ Ganztagsschule. Damit eine solche Klasse eingerichtet werden kann, müssen je zwei Drittel der Eltern und Lehrer zustimmen.
Bildung auch für die Kleinsten
Das Ziel des „Kindergartens als Bildungseinrichtung“ findet sich auch diesmal im Regierungsprogramm: Bund, Länder und Gemeinden sollen gemeinsam umfassend den „Entwicklungsstand (Schwerpunkt Sprachstandfeststellung)“ von Vierjährigen erheben, die frühsprachliche Förderung soll verbessert werden.
Außerdem sollen im Sinne eines „Übergangsmanagements“ pädagogische Informationen leichter von den Kindergärten an die Volksschulen weitergeleitet und das verpflichtende Kindergartenjahr für die Fünfjährigen mit den ersten beiden Volksschulklassen zur „gemeinsamen Schuleingangsphase“ werden.
Mehrstufenklassen für die Volksschulen
An den Volksschulen soll der Fokus verstärkt auf der Vermittlung der Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und soziale Kompetenz liegen. Über die gesamte Volksschulzeit soll an jeder Schule jahrgangsübergreifender Unterricht von Kindern verschiedenen Alters möglich sein.
Für Kinder mit Sprachproblemen sind verpflichtende Intensivkurse vorgesehen. Insbesondere zur Sprachförderung, aber auch für Begabungs-, Förder- und Stützmaßnahmen soll es zusätzliche Stundenkontingente geben, die die Standorte (auf Basis eines bundeseinheitlichen Controllingsystems) schulautonom einsetzen können. Dafür soll ein Rahmenmodell erstellt werden, das etwa regionale Unterschiede und die sozioökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Politische Bildung wird Pflicht
Weitere Pläne: Lehrer sollen entlastet werden, indem Verwaltungsabläufe gestrafft werden. Die derzeit nur an den NMS verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung soll auch an den AHS-Unterstufen verbindliche Übung werden. Politische Bildung soll künftig ab der sechsten Schulstufe im Geschichtsunterricht ein Pflichtmodul sein, schulautonom kann auch ein eigenes Fach eingerichtet werden. Derzeit ist sie nur in den vierten Klassen AHS und NMS, an AHS-Oberstufen und den Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) als Teil der Fächer Geschichte oder Recht verpflichtend.
Ein „Stufenplan“ sieht außerdem vor, dass „im Rahmen der Schulautonomie“ (und damit de facto freiwillig) und an ganztägigen Schulformen (wo das schon seit dem laufenden Schuljahr gilt) eine „täglichen Bewegungseinheit“ eingeführt wird, wobei diese im Unterricht, in der Pause oder im Freizeitteil passieren kann.
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