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Verdacht des schweren Betrugs

Trotz des Freispruchs im Telekom-V-Prozess rund um den Verkauf einer Immobilie auf dem Wiener Schillerplatz muss sich der damalige ÖBB-Chef Martin Huber weiter vor Gericht verantworten. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des schweren Betruges.

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Staatsanwalt Michael Radasztics wirft Huber vor, in seiner Funktion als damaliger ÖBB-Konzernvorstand dem Aufsichtsrat verschwiegen zu haben, dass er - über einen Treuhänder verdeckt - mit 75 Prozent an der Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH beteiligt und dort faktischer Geschäftsführer war. Dadurch sei es ihm gelungen, sich sein Ausscheiden bei der ÖBB mit 820.000 Euro aufzubessern - bei einer eventuellen Entlassung wegen Falschinformation des Aufsichtsgremiums wäre dieses Zuckerl weggefallen.

ÖBB könnte sich Prozess anschließen

Huber hat die falsche Angabe zu seinem Beteiligungsverhältnis bereits bei seiner Einvernahme durch die Behörden eingestanden. „An der Schillerplatz 4 GmbH war ich mit 75 Prozent beteiligt. Auch der Druck der ÖBB und (ÖBB-Aufsichtsratschef Horst, Anm.) Pöchhacker trugen dazu bei, dass ich damals angab, dass K. der dritte Beteiligte war“, so Huber zu den Ermittlungsbehörden.

Nachdem sich die ÖBB geweigert hatten, einen Teil der Abfertigung zu zahlen, zog Huber vor Gericht, im Jahr 2009 wurde dann ein Vergleich erzielt. Huber hatte rund 836.000 Euro eingeklagt, bekommen hat er rund 306.000 Euro. Mitsamt weiteren Ansprüchen erhielt Huber unterm Strich 820.000 Euro, war von den ÖBB zu erfahren. Auf APA-Anfrage teilte die Bahn mit, dass sich die ÖBB als Privatbeteiligte einem eventuellen Prozess anschließen würden - wenn der Verdacht bestehe, dass ein Schaden für die Bahn eingetreten ist.

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