Ein TA-Prozess läuft noch
Fragwürdige Geldflüsse der Telekom Austria (TA) vor allem in das Umfeld von politischen Parteien beschäftigen die heimischen Ermittlungsbehörden und Gerichte schon länger. Im Folgenden ein Überblick über die Causen „Telekom I“ bis „Telekom V“.
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Telekom I: Dabei ging es um das manipulierte Hochtreiben des TA-Aktienkurses, wodurch das Management in den Genuss beträchtlicher Boni kam. Im Zusammenhang mit der Affäre aus dem Jahr 2004 sind die Ex-TA-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie der ehemalige TA-Prokurist Josef Trimmel im Februar 2013 wegen Untreue schuldig erkannt worden. Fischer fasste drei, Colombo dreieinhalb Jahre unbedingt aus. Trimmel erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Während der ebenfalls angeklagte Ex-TA-Generaldirektor Heinz Sundt rechtskräftig freigesprochen wurde, fasste der Broker Johann Wanovits mit fünf Jahren Haft die drakonischste Strafe aus. Gegen sämtliche Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt, mit denen sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen muss. Termin für diesen Gerichtstag gibt es noch keinen.
Telekom II: Dabei geht es um 585.600 Euro, die der ehemalige TA-Marketing-Chef Stefan Tweraser nach seinem Ausscheiden zu Unrecht von der Telekom kassiert haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und drei Mitangeklagten Untreue vor. Tweraser soll mit Hilfe der Werbeagentur Euro-RSC eine Scheinrechnung für ein Sponsoringkonzept für die Fußball-Europameisterschaft 2008 vorgelegt haben und sich dafür fürstlich bezahlen haben lassen.
Dieses Faktum - die Anklage ist seit Monaten rechtskräftig - verhandelt ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk seit Februar. Tolstiuk hat bereits Telekom I, Telekom III und Telekom IV hinter sich gebracht und ist damit zweifellos mit der Materie mehr als nur vertraut. Das Verfahren hatte sich verzögert, weil es einen Einspruch gegen die schon im Dezember 2012 zugestellte Anklageschrift gegeben hatte. Tweraser und den drei Mitangeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Prozess kostete Tweraser auch seine Karriere bei Google Deutschland, wo er nach seinem Ausscheiden aus der TA angeheuert hatte. Im April wurde der Prozess wegen Erweiterung eines Gutachtens auf Sommer vertagt.
Telekom III: Mit vier nicht rechtskräftigen Schuldsprüchen und einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren für den ehemaligen FPÖ-Werber Gernot Rumpold ist Anfang August der Prozess um eine illegale Parteispende der TA an die FPÖ in erster Instanz zu Ende gegangen. Die FPÖ hatte 600.000 Euro erhalten, und da nach Ansicht des Gerichts bei der Partei zweifelsfrei eine Bereicherung eingetreten war, wurde dieser Betrag abgeschöpft und der FPÖ die Rückzahlung in voller Höhe aufgetragen.
Rumpold sprach von einem „Fehlurteil“, die übrigen Verurteilten - neuerlich Ex-TA-Vorstand Fischer (drei Jahre, davon sechs Monate unbedingt), der frühere TA-Prokurist Michael G. (zweieinhalb Jahre, davon sechs Monate unbedingt) und der frühere FPÖ-Bundesgeschäftsführer Arno Eccher, der nur wegen Falschaussage im parlamentarischen U-Ausschuss schuldig erkannt wurde (fünf Monate bedingt) waren zurückhaltender. Auch in diesem Verfahren wurden Rechtsmittel angemeldet, über die das Wiener OLG urteilen muss.
Telekom IV: Im Zusammenhang mit den laut Anklage dem BZÖ zugeflossenen Zahlungen ist die Werberin Tina H., über die eine Tranche in Höhe von 240.000 Euro abgewickelt wurde, bereits zu 20 Monaten bedingt verurteilt worden. 720.000 Euro sollen der Partei über den ebenfalls BZÖ-nahen Werber Kurt S. zugekommen sein. In dem nunmehrigen Prozess saßen neben S. auf der Anklagebank: Lobbyist Peter Hochegger, einmal mehr Ex-TA-Vorstand Fischer, der Ex-BZÖ-Abgeordnete Klaus Wittauer sowie der frühere Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger.
Hochegger erhielt wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zweieinhalb Jahre unbedingte Haft. Jeweils Schuldsprüche setzte es wegen Beitrags zur Untreue und falscher Aussage vor dem U-Ausschuss für Wittauer, Kurt S. sowie Pöchinger. Sie fassten jeweils teilbedingte Freiheitsstrafen aus: Wittauer bekam zwei Jahre (davon drei Monate unbedingt), S. zweieinhalb Jahre (davon fünf unbedingt), Pöchinger zwei Jahre (davon acht unbedingt). Fischer wurde demgegenüber von dem Vorwurf der Untreue sowie der Falschaussage freigesprochen.
Auch Arno Eccher war bei diesem Verfahren unter den Angeklagten, diesmal in seiner Eigenschaft als früherer Ex-BZÖ-Bundesgeschäftsführer. Er wurde Mitte November vergangenen Jahres vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Das Verfahren gegen ihn wurde kurz vor Prozessende im September ausgeschieden, da ein ihn belastender Zeuge doch noch gehört werden sollte.
Telekom V: Am 9. Jänner startete das Verfahren um die Causa Schillerplatz. In Zusammenhang mit zwei mutmaßlich zu billig verkauften, ursprünglich im Besitz der TA befindlichen Etagen eines Wiener Innenstadtpalais hat die Staatsanwaltschaft sieben Personen angeklagt, darunter Ex-TA-Generaldirektor Heinz Sundt, Ex-TA-Vorstand Stefano Colombo (beide wegen Verdachts auf Untreue) sowie Ex-ÖBB-Chef Martin Huber und dessen Frau Barbara, die als Beitragstäter zur Untreue gesehen werden, da sie bzw. ihre Gesellschaft mit dem Erwerb und anschließenden Weiterverkauf auf Kosten der TA ein Millionengeschäft gemacht haben sollen. Gegen drei Angeklagte wurde während des Verfahrens überraschend die Anklage aufgehoben. Am 11.4. wurden Sundt, Colombo sowie Huber und seine Ehefrau freigesprochen.
Weitere mögliche Verfahren: Daneben ermittelt die Justiz im TA-Komplex gegen zahlreiche weitere Verdächtige. Dabei geht es auch um den Verdacht von Scheingeschäften zwischen ÖVP- und SPÖ-nahen Firmen mit der TA. Laut dem Magazin „News“ gab es darüber hinaus fragwürdige Geldflüsse bei den Lotterien und Raiffeisen Oberösterreich, von denen die ÖVP profitiert haben könnte. Bei der SPÖ stehen demnach wiederum Zuwendungen an den parteinahen Echo-Verlag im Blickpunkt des Interesses.
Dagegen ist für Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger und ihren Ex-Kabinettschef Michael Schön das Zittern vor einer Anklage ausgestanden. Beiden war demnach nicht nachzuweisen, dass sie um die Herkunft der im Wahlkampf verwendeten Gelder wussten. Der ehemalige TA-Controlling-Chef Gernot Schieszler wiederum kam durch seine umfassenden Geständnisse und belastenden Aussagen erstmals in Österreich in den Genuss der Kronzeugenregelung: Er erklärte sich zu einer teilweisen Schadenersatzleistung von 300.000 Euro und zur Erbringung von 120 Stunden an gemeinnütziger Leistung bereit, im Gegenzug wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt. Allerdings klagte die TA Schieszler. Sie fordert laut „Presse“ zwei Millionen Euro Schadenersatz.
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