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„Technisch nicht ausgereift“

In den kommenden zwei Jahren beginnt in Österreich die flächendeckende Einführung der „Smart Meter“, bis 2019 sollen 95 Prozent der Haushalte „intelligente“ Stromzähler haben. Datenschutzexperten wie Hans Zeger (ARGE Daten) warnen aber vor den Geräten, die viel über Lebensgewohnheiten verraten und Informationen über den Stromverbrauch im Viertelstundentakt weiterleiten.

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„Smart Metering“ wäre allerdings auch ohne „gläsernen Kunden“ möglich, betonte Zeger im Dezember gegenüber dem ORF-Radio mit Verweis auf in Deutschland gängige Geräte, die „nur die allernotwendigsten Funktionen haben“. Es solle beispielsweise nur ausgelesen werden, wenn Rechnungen fällig sind oder ein Eigentümerwechsel stattfindet - mehr dazu in oe1.ORF.at. Auch diese Modelle bergen durch die Möglichkeit der Fernabschaltung allerdings Gefahren.

Netzbetreiber durch Hacker erpressbar?

Ferngesteuerte Stromabschaltungen seien nicht nur für den Betroffenen unangenehm - er hat dann keinen Strom mehr -, sondern könnten auch „zu einer Kettenreaktion führen, die ganz große Teile von Österreich oder sogar Europa lahmlegt“, so Zeger - etwa bei Attacken auf Konzerne. „Bei Geräten, die jetzt am Markt sind, die technisch nicht ausgereift sind, könnte man versuchen, einen Netzbetreiber zu erpressen“, nach dem Motto: Wenn du nicht zahlst, schalten wir Tausende Geräte ab.

Einzelne Bürger sollen sich laut Zeger genau überlegen, ob sie sich einen intelligenten Stromzähler installieren. Der Datenschützer empfiehlt, so lange zu warten, bis es europaweite Sicherheitsstandards gibt und die Geräte so ausgereift sind, dass sie diesen Standards auch entsprechen. In ein bis zwei Jahren werde das der Fall sein. Das Gesetz (ELWOG) bietet seit einer Novelle im Sommer die Möglichkeit, sich als Konsument gegen die Installation der intelligenten Messgeräte zu wehren.

Genauer Einblick in Energieverbrauch

„Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen“, heißt es in Paragraf 83 ELWOG. De facto sind aber die Netzbetreiber - ebenfalls gesetzlich - verpflichtet, 95 Prozent aller Haushalte mit digitalen Stromzählern auszustatten. Lediglich fünf Prozent können sich also weigern, wenn die derzeitigen gesetzlichen Normen bestehen bleiben.

Ohne Zustimmung des Kunden dürfen die Daten nur in einem Intervall von 15 Minuten erhoben und nur einmal am Tag an den Betreiber übermittelt werden. Der Netzbetreiber muss die Verbrauchsdaten dem Kunden via Webportal zur Verfügung stellen. Wer will - und ausdrücklich zustimmt -, kann auch seine gesamten Viertelstundenwerte im Internet einsehen, hieß es aus der Rechtsabteilung der E-Control zur APA. Der Zugang müsse freilich verschlüsselt sein.

Bis zu 50 Euro weniger jährlich

Die Kosten für den Tausch der rund 5,5 Millionen alten Stromzähler werden hierzulande auf 1,5 bis zwei Milliarden Euro geschätzt, je nachdem, was die Geräte alles können. Die EU gibt vor, dass bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Haushalte ein „Smart Meter“ haben müssen. Die Geräte sollen Konsumenten beim Energiesparen helfen, weil sie rasch erfahren, wie viel Strom sie verbrauchen und was dieser gerade kostet. In Österreich wird das Einsparpotenzial für einen Haushalt auf 30 bis 50 Euro pro Jahr geschätzt, das sind etwa drei bis vier Prozent der Stromkosten.

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