Dauerredner als „Zeitdiebe“
Als Filibuster wird eine Marathonrede im Parlament bezeichnet, mit der eine Minderheit eine Entscheidung möglichst lange hinausschieben oder verhindern kann. Bekannt ist die Praxis vor allem aus dem US-Senat. Es gibt jedoch auch Fälle in Österreich.
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Im US-Senat dürfen Abgeordnete unbegrenzt reden, ohne auf das Debattenthema Bezug nehmen zu müssen. Bisher konnten diese Dauerreden nur mit 60 von 100 Stimmen gestoppt werden. Einen neue Regelung ermöglicht ein erzwungenes Ende der Filibuster bereits mit 51 Stimmen. Das Wort geht auf das niederländische Wort „vrijbuiter“ (Freibeuter) und das daraus abgeleitete französische „flibustier“ für Piraten zurück. Dauerredner werden so im übertragenen Sinn zu „Zeitdieben“.
Rekord mit 24 Stunden, 18 Minuten
Den Filibuster-Rekord hält seit 1957 der republikanische Senator Strom Thurmond, der 24 Stunden und 18 Minuten redete, um ein Bürgerrechtsgesetz zu verhindern. In der Amtszeit von Präsident George W. Bush blockierten Demokraten mit Dauerreden die Nominierung von Bundesrichtern. 2011 verhinderten wiederum Republikaner so die Verabschiedung von Teilen des Konjunkturprogramms von Präsident Barack Obama.
Zuletzt versuchte der republikanische US-Senator Ted Cruz, die Finanzierung der bereits verabschiedeten Gesundheitsreform zu kippen. Der Vertreter der erzkonservativen „Tea-Party“-Bewegung sprach 21 Stunden vor den Senatoren, unter anderem las er aus dem Kinderbuchklassiker „Green eggs and ham (Grüne Eier und Schinken)“ von Dr. Seuss vor.
Keine Handhabe in Österreich
Die vor allem im angelsächsischen Raum bekannte parlamentarische Protestform gibt es jedoch auch in Österreich. Hierzulande machten immer wieder die Grünen davon Gebrauch. Macht sich einmal ein Abgeordneter in einem Ausschuss des Nationalrats ans Filibustern, gibt es keine unmittelbare Handhabe. Ist er fertig, kann immerhin „Schluss der Debatte“ beantragt werden.
Zwar kann der Antrag auf Schluss der Debatte jederzeit - auch schriftlich und damit während des Filibuster-Akts - eingebracht werden, darüber abgestimmt werden kann aber erst, wenn der Abgeordnete aufgehört hat zu reden. Zur Beschlussfassung braucht es eine einfache Mehrheit. Ganz zu Ende ist die Debatte dann aber noch nicht, eingeschriebene Redner, also solche, deren Ankündigung einer Wortmeldung bereits protokolliert wurde, müssen noch zu Wort kommen können.
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