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Eine Leica auf Staatskosten

Wenige Wochen vor der Landtagswahl in Bayern holt die Affäre um von Landtagsabgeordneten angestellte Familienangehörige die Großparteien CSU und SPD ein. Ein Bericht des Bayrischen Obersten Rechnungshofes (ORH) übte vor wenigen Tagen scharfe Kritik und warf der Politik schwere Versäumnisse vor.

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Die beiden Parteien wollen in einer in Wahlkampfzeiten höchst seltenen Einigkeit die Sache bis nach der Wahl möglichst unter den Teppich kehren. Das wurde mehr als deutlich, da die CSU-Landtagspräsidentin Barbara Stamm zwar nach der Veröffentlichung des ORH-Berichts eine Erklärung ankündigte, nun aber betonte: „Die Feststellungen, die der Oberste Rechnungshof in seinem Prüfbericht gemacht hat, müssen gründlich überprüft werden.“ Vor der Wahl am 15. September werde es daher keine Stellungnahme zu dem Bericht geben.

Stamms Aussagen wurden in den Reihen der eigenen Fraktion mit stiller Zustimmung aufgenommen. Eigentlich ein gefundenes Fressen für die bayrische SPD auf dem Höhepunkt des Wahlkampfs, würde man denken. Doch diese schweigt vornehm - und das aus gutem Grund: Sie steckt ähnlich tief in der Verwandtenaffäre wie ihr Konkurrent CSU.

CSU-Landtagspräsidentin Barbara Stamm

APA/dapd/Lennart Preiss

Stamm hat es mit einer Reaktion auf den Rechnungshof nicht eilig

Im Jahr 2000 verboten

Die Beschäftigung von Verwandten ersten Grades - also Ehepartnern, Eltern, Kindern - hatte der bayerische Landtag im Jahr 2000 für alle künftigen Abgeordneten verboten, den damals schon im Parlament sitzenden Volksvertretern aber bisher noch erlaubt. Im Frühjahr war bekanntgeworden, dass das Verbot mit Hilfe einer Altfallregelung von einer Vielzahl von Abgeordneten umgangen wurde.

Laut Medienberichten sollen insgesamt sechs christsoziale Mitglieder des jetzigen Kabinetts einen engen Verwandten beschäftigt haben. Das prominenteste „Opfer“ des Skandals war CSU-Fraktionschef Georg Schmid, der von allen Ämtern zurücktreten musste. Er hatte etwa seine Frau für bis zu 5.500 Euro pro Monat als Bürokraft beschäftigt.

Ohne rechtliche Grundlage

Der ORH warf dem Landtag in seinem jüngsten Bericht gravierende Fehler vor. Vor allem die noch bis zu diesem Jahr praktizierte Altfallregelung zur Beschäftigung von Angehörigen wurde nach Auffassung der Rechnungsprüfer bereits seit dem Jahr 2004 ohne Rechtsgrundlage praktiziert, berichteten diese Woche unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) und der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf den Bericht.

Die „SZ“ warf CSU und SPD am Donnerstag nach Stamms Ankündigung, es werde erst nach der Wahl eine Stellungnahme zum ORH-Bericht geben, in einem Kommentar vor, in der Affäre wieder einmal zu „mauern“: „Da gibt es eine Landtagspräsidentin, die am liebsten so lange prüfen möchte, bis die Wahl vorbei ist. Da gibt es Fraktionsvorsitzende bei CSU und SPD, die momentan am liebsten überhaupt nicht wissen wollen, was ihre Abgeordneten so treiben. (...) Eine große Koalition der Wegschauer, der Verzögerer, der Bauernschlauen“.

Kamera um 6.000 Euro auf Staatskosten

Dabei brachte der ORH-Bericht auch bisher unbekannte und durchaus pikante Details der Affäre zu Tage. So deutet laut „SZ“ der Sonderbericht auch auf einen möglichen Missbrauch der den Abgeordneten gewährten Pauschale zur Anschaffung von technischen Geräten durch einen Abgeordneten hin. „Bei der Anschaffung von Digitalkameras war der Kauf von mehreren Kameras innerhalb einer Wahlperiode durch einen Abgeordneten bzw. von besonders hochpreisigen Geräten kritisch zu bewerten“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Bericht.

Die „SZ“ recherchierte nach und machte als einen der mutmaßlichen Betroffenen den CSU-Fraktionsvize Alexander König aus. Mehrmals seien ihm billige Kameras für dienstliche Zwecke - sprich: Dokumentation von Auftritten und Terminen in seinem Wahlkreis - zugrunde gegangen, rechtfertigte sich demnach König. Daher habe er eine Digitalkamera von Leica um 6.000 Euro angeschafft - auf Kosten des Freistaats. Süffisant zählt die „SZ“ auf, warum die Kamera für das Fotografieren „von Scheckübergaben und CSU-Festen“ völlig ungeeignet ist: Sie verfüge weder über Blitz noch über Videomodus. König gab übrigens laut „SZ“ an, „die Kamera sei ihm dann doch zu schwer gewesen“ - also, dass er sie gar nicht für seine Auftritte verwendete.

Spät, nämlich erst am Donnerstagabend, ließ König via Fraktionschefin Christa Stewens ausrichten, dass der Kauf der Leica „nur sehr schwierig zu erklären“ sei. „Er sieht ein, dass das ein schwerer Fehler von ihm war“, so Stewens gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Ministerpräsident und Spitzenkandidat Horst Seehofer (CSU) sagte, das Ganze sei „nicht schön“ - aber nun erledigt.

„Dreistigkeit“ der Parlamentarier

Der Fall König ließ die Debatte auch CSU-intern wieder aufkochen. Hier zeige sich die „Dreistigkeit“, mit der sich Abgeordnete bedienen würden, zitierte die „SZ“ Stimmen aus der CSU. Seehofer hatte bereits zuvor versucht, die neue Affäre herunterzuspielen. Er drückte zwar sein Missfallen aus, meinte aber, die Sache sei „nicht vergleichbar mit den Dingen, die wir hinter uns haben“, so Seehofer in Anspielung auf die Skandale der letzten Monate. König hatte sich vor dem Kauf der Leica das Okay der Landesverwaltung geholt und das Geld mittlerweile zurückgezahlt.

Durch den ORH-Bericht kommt auch ein SPD-Spitzenpolitiker ins Visier der Kritik: SPD-Fraktionsvize Volkmar Halbleib wird demnach kritisiert, sich auf zu wenig nachvollziehbare Weise einen Mitarbeiter mit einem anderen Abgeordneten geteilt zu haben. Halbleib ist eine zentrale Figur im SPD-Wahlkampfteam rund um Spitzenkandidat Christian Ude - und im unwahrscheinlichen Fall, dass die SPD künftig Bayern regieren sollte, der designierte Finanzminister.

Der ORH bringt den Medienberichten zufolge nun die Frage ins Gespräch, ob nicht die seit dem Jahr 2004 mit Hilfe der Altfallregelung gezahlten Staatsgelder von den Abgeordneten zurückverlangt werden müssen. Es wäre aber eine große Überraschung, wenn es in der Frage vor dem 15. September Bewegung geben sollte.

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