Nötigung und Tierquälerei

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat einen Teil der Freisprüche des vor zwei Jahren zu Ende gegangenen Tierschützerprozesses wieder aufgehoben. Fünf der ursprünglich 13 Beschuldigten müssen sich demnach wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstands gegen die Staatsgewalt noch einmal vor Gericht verantworten. Rechtskräftig wurden hingegen die Freisprüche zum Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem „Mafia-Paragrafen“ 278a. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, bezeichnete die Entscheidung als „demokratiegefährdend“.

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