Themenüberblick

Balluch: „Demokratiegefährdend“

Keine Ruhe im Tierschützerprozess: Zwei Jahre nachdem der Prozess mit 13 Freisprüchen geendet hatte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien einen Teil der Freisprüche wieder aufgehoben. Nicht rechtskräftig seien laut einer Aussendung vom Montagnachmittag fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

14 Monate lang mussten sich 13 Tierschützer in einem Monsterprozess vor dem Landesgericht Wiener Neustadt unter anderem wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. Im Mai 2011 dann das überraschende Urteil: Alle Beschuldigten wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein. Nun wurden fünf Urteile aufgehoben. Der lange als Hauptangeklagter geführte Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, Martin Balluch, zeigt sich empört.

Martin Balluch (Obmann des Vereins gegen Tierfabriken)

APA/Georg Hochmuth

VGT-Obmann Martin Balluch

Der Entscheid sei „demokratiegefährdend“, sagte Balluch am Montag auf APA-Anfrage. Das OLG habe „maximal negativ“ entschieden und sei jeder Berufung der Anklagebehörde gefolgt. Balluch ist nach eigenen Angaben nicht unter den fünf Betroffenen.

Neue Hauptverhandlung in Wiener Neustadt

Das OLG Wien hatte mit der Aufhebung der Urteile der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben. Die Freisprüche seien aufgehoben worden, „weil sich das Erstgericht zu diesen Vorwürfen nicht ausreichend auch mit den belastenden Beweismitteln auseinandergesetzt und seine Würdigung der Beweise nicht ausreichend begründet hat“, hieß es in einer Aussendung. Das Landesgericht Wiener Neustadt werde über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben.

Zerstörte Fensterscheiben und verendete Schweine

Nicht rechtskräftig wurden nun die Freisprüche von fünf Beschuldigten zu konkret folgenden Anklagepunkten: Nötigung und versuchte Nötigung von Unternehmen durch die Androhung schwerwiegender Straftaten und von Sachbeschädigungen (2006 bis 2008), Zerstörung von Werbetafeln und von Fensterscheiben im Oktober 2006 (Sachbeschädigung), Aufbrechen eines Schweinestalls im März 2008, wobei ca. 400 Tiere in Stress und Panik versetzt worden und einige dabei verendet seien (Sachbeschädigung und Tierquälerei), sowie Gewaltanwendung zur Verhinderung einer Festnahme im März 2007 (Widerstand gegen die Staatsgewalt).

„Der Freispruch vom Vorwurf der ‚kriminellen Vereinigung‘ (§ 278a StGB) und von einigen anderen Tatvorwürfen durch das Landesgericht Wiener Neustadt vom Mai 2011 blieb unbekämpft und wurde rechtskräftig“, betonte das OLG Wien außerdem.

Mehr als 100 Tage in U-Haft

Der Prozess sorgte von Anfang an für Schlagzeilen. Bereits 2006 waren Ermittlungen aufgenommen worden, 2008 kam es zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen - aber erst zwei Jahre später, im März 2010, startete der Prozess gegen insgesamt 13 Angeklagte. Ihnen wurde unter anderem der § 278 a - der „Mafia-Paragraf“ - zur Last gelegt. Einige Aktivisten, darunter auch der angebliche Haupttäter, der VGT-Obmann Balluch, waren mehr als 100 Tage lang in U-Haft.

Links: