Ermittlerin eingeschleust
2010 startete der 14-monatige Monsterprozess am Landesgericht Wiener Neustadt, und im Frühjahr 2011 erfolgten die Freisprüche für 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Nun wurde vom Oberlandesgericht Wien ein Teil der Freisprüche aufgehoben.
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2. März 2010: Der von Kundgebungen begleitete Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt beginnt unter großem Medien- und Publikumsinteresse. Vorerst sind 34 Verhandlungstage bis 17. Juni 2010 angesetzt - 88 sollten es schlussendlich werden.
18. November 2010: Es wird bekannt, dass eine verdeckte Ermittlerin unter dem Decknamen „Danielle Durand“ über ein Jahr lang in den Verein gegen Tierfabriken (VGT) eingeschleust in der Tierschutzszene ermittelt hat. Die Aktion wird als SoKo Bekleidung bekannt. Die Ermittlerin sagt im Dezember und Jänner als Zeugin vor Gericht aus.
1. April 2011: Das Beweisverfahren wird abgeschlossen, zehn Stunden Schlussplädoyers folgen.
2. Mai 2011: Die Beschuldigten werden von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, die Richterin übt harsche Kritik an der SoKo Bekleidung.
3. Mai 2011: Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil nicht einverstanden und meldet Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an. „Die Urteilsbegründung ist aus unserer Sicht in vielen Punkten nicht nachvollziehbar gewesen“, heißt es.
5. Juni 2012: Die Staatsanwaltschaft Wien stellt ein wegen Falschaussage laufendes Verfahren gegen den damaligen Chef der SoKo Bekleidung, Erich Zwettler, ein. Der Erstangeklagte, Martin Balluch, Obmann des VGT, hatte gegen den amtierenden Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Anzeige erstattet.
29. Juni 2012: Der im Mai 2011 erfolgte Freispruch der angeklagten Tierschützer vom Vorwurf des „Mafia-Paragrafen“ 278a StGB ist rechtskräftig. Das Justizministerium kündigt eine Reform des umstrittenen Paragrafen an.
10. Juni 2013: Das Oberlandesgericht Wien hebt einen Teil der Freisprüche auf. Nicht rechtskräftig werden die Freisprüche von fünf Beschuldigten in Bezug auf Nötigung und versuchte Nötigung, Sachbeschädigung, Sachbeschädigung und Tierquälerei sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das Landesgericht Wiener Neustadt werde über diese Anklagepunkte eine neue Hauptverhandlung durchzuführen haben.