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Wahlrecht verzerrt den Wählerwillen

Das in Italien geltende Wahlrecht ist durch zahlreiche „Reformen“, die letztlich immer einer bestimmten Gruppe die Mehrheit sichern sollten, höchst kompliziert. Es war Ende 2005 unter dem damaligen Premier Silvio Berlusconi und seinem regierenden Rechtsbündnis verabschiedet worden und löste das seit Anfang der 90er Jahre geltende Mehrheitswahlrecht ab.

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In Italien nennt man das geltende Wahlrecht nur „Porcellum“, abgeleitet vom Wort „porcata“ (etwa: Schweinerei). Der Expertenregierung von Mario Monti war es nicht mehr gelungen, das Wahlrecht vor ihrem Rücktritt zu ändern. Das 2005 von der Regierung Berlusconi eingeführte Gesetz ist ein Proporzsystem mit komplizierten Mehrheitsboni. Wenige Monate vor der Wahl 2006 durchgeboxt, sollte es den drohenden Wahlsieg des Mitte-links-Bündnisses von Romano Prodi verhindern.

Der Urheber des Gesetzes, der damalige Reformminister Roberto Calderoli von der rechtspopulistischen Lega Nord, nannte sein Werk in einem Interview wenig später selbst eine „Sauerei“. Daraus leitete der Politologe Giovanni Sartori den heute gängigen Namen für das Wahlrecht ab. Auch die Intention Berlusconis, dem relativen Wahlsieger in den Regionen einen Zusatzbonus im Senat zu sichern, misslang: 2006 konnte sich Prodi nach einem zweitägigen Wahlkrimi mit nur hauchdünnem Vorsprung die Mehrheit im Senat sichern.

Wer kann in Italien was wählen?

An der Wahl für die Abgeordnetenkammer können alle Italiener teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind demnach etwa 47,2 Millionen in Italien lebende Staatsbürger und 3,4 Millionen Italiener im Ausland. An der Wahl für die zweite Kammer, den Senat, können sich Italiener ab dem 25. Lebensjahr beteiligen. Wahlberechtigt sind 43,2 Millionen Wähler in Italien und 3,1 Millionen im Ausland lebende Staatsbürger. Insgesamt werden 630 Abgeordnete und 315 Senatoren gewählt. 618 Sitze im Abgeordnetenhaus und 309 Sitze im Senat werden von den in Italien lebenden Wählern bestimmt, der Rest von Auslandsitalienern.

Die Mehrheit im Abgeordnetenhaus

Bei der Abstimmung über das Abgeordnetenhaus wird die Auszählung auf landesweiter Ebene vorgenommen. Das Wahlrecht garantiert dem Parteienbündnis mit den meisten Stimmen eine Mehrheit von 340 Sitzen oder 54 Prozent. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, müssen mindestens zwei Prozent der Stimmen erreichen, um einen Sitz zu erhalten.

Gruppierungen, die im Alleingang antreten, benötigen vier Prozent der Stimmen. Bündnisse werden anerkannt, wenn sie mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten. Als ein Bündnis gilt eine Gruppe, wenn sie ein gemeinsames Wahlprogramm vorstellt und einen gemeinsamen Spitzenkandidaten aufstellt.

Der Senat und die Rolle der Regionen

Bei der Abstimmung über den Senat erfolgt die Auszählung auf regionaler Ebene. Ein Bündnis, das in einer Region vorne liegt, erhält mindestens 55 Prozent der Sitze, die insgesamt für das Gebiet zu vergeben sind. Parteien, die zu einem Bündnis gehören, benötigen drei Prozent der Stimmen, um einen Sitz zu erhalten. Gruppierungen, die im Alleingang antreten, müssen auf acht Prozent der Stimmen kommen. Ein Bündnis muss mindestens 20 Prozent erringen. Wegen der verschiedenen Auszählungsarten kann es in Abgeordnetenhaus und Senat zu unterschiedlichen Mehrheiten kommen. Das kann das Regieren schwierig gestalten, weil Gesetze von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet werden müssen.

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