Emotionen gehen immer noch hoch
Im Rahmen des Präsidentschaftswahlkampfs ist in Tschechien die Debatte über die Benes-Dekrete neu aufgeflammt. Die Verordnungen, welche die rechtliche Voraussetzung für die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg schufen, beschäftigen die Moldau-Republik in regelmäßigen Abständen.
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Auch nach über 60 Jahren ist das Thema der „Abschiebung“ („Odsun“), wie die Vertreibung in Tschechien offiziell bezeichnet wird, noch sehr emotional besetzt. Zwar steht die Inhumanität der Enteignung und Ausweisung der Sudetendeutschen mittlerweile für viele außer Frage, eine Aufhebung der Benes-Dekrete, wie sie immer wieder von Deutschland und Österreich gefordert wurde, gilt jedoch als undenkbar. Hauptgrund dafür sind Befürchtungen von erheblichen Entschädigungsforderungen, die folgen könnten.
Erst 2009 erzwang Präsident Klaus eine Ausnahmeregelung Tschechiens von der EU-Grundrechtecharta, indem er absichtlich mit der Ratifizierung des EU-Reformvertrages zögerte und ihn erst als letztes Staatsoberhaupt der EU unterzeichnete. Grund: Die Charta der Grundrechte enthält auch einen Artikel zum Eigentumsrecht, in dem es heißt, dass Eigentum nur aus Gründen des öffentlichen Interesses entzogen werden darf, und auch dann nur „gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung“.
Formell weiter Teil der Rechtsordnung
Insgesamt hatte der damalige tschechoslowakische Präsident Edvard Benes der Exilregierung in London und der Nachkriegsregierung in Prag 143 Dekrete erlassen, um nach der sechsjährigen Besetzung durch Nazi-Deutschland die Rechtsordnung wiederherzustellen. 1946 billigte die Einstweilige Nationalversammlung (Parlament) die Dekrete, die damit Gesetz wurden.
Auf der Grundlage von fünf dieser Dekrete wurden die seit Jahrhunderten in Böhmen und Mähren lebenden fast drei Millionen Deutschsprachigen nach 1945 als Vergeltung für die Zerschlagung der Tschechoslowakei durch Hitler-Deutschland enteignet. Gleichzeitig schufen die Verfügungen die Voraussetzung für die Ausweisung der deutschen Minderheit. Die Dekrete werden als menschenrechtswidrig eingestuft, weil sie auf dem Prinzip der Kollektivschuld basierten und gegen die Unschuldsvermutung - die Betroffenen mussten ihre Unschuld nachweisen - verstießen.
Die Dekrete sind weiterhin Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung, auch wenn sie ihre Wirkung verloren haben.
Heikles Thema bei EU-Verhandlungen
Als die Benes-Dekrete im Rahmen der tschechischen EU-Beitrittsgespräche zum Thema wurden, nahm das Prager Parlament im April 2002 einstimmig eine Erklärung an, in der die aus den Benes-Dekreten resultierenden Eigentumsverhältnisse als „unantastbar und unabänderlich“ bezeichnet wurden. Die Sudetendeutschen hatten damals auf eine Nichtigkeitserklärung der Benes-Dekrete und des Amnestiegesetzes gedrängt.
Die EU-Kommission wollte diese Frage nicht zum Thema der Beitrittsgespräche machen, und auch Österreich sprach sie nur bilateral gegenüber Prag an.
Debatte war schon verebbt
In den vergangenen Jahren gab es kaum noch politische Debatten zum Thema. Zugleich wird die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen in den tschechischen Medien zunehmend kritischer dargestellt. Auch in der tschechischen Bevölkerung ändert sich die Stimmung in Bezug auf die Benes-Dekrete langsam. In einer im Vorjahr veröffentlichten Umfrage wurden die Benes-Dekrete erstmals von weniger als der Hälfte der Befragten gutgeheißen.
Noch im März 2002, am Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die Benes-Dekrete im Vorfeld des tschechischen EU-Beitritts, hatten sich 67 Prozent für die Dekrete ausgesprochen. Nach einem Rückgang auf 52 Prozent im Jahre 2007 lag die Zustimmung 2009, als Klaus die Unterzeichnung des Lissabon-Vertrages verweigerte, wieder bei 65 Prozent.
Judith Egger, APA
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