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Anfang 2010 platzte der Skandal

Am Beginn der „Part of the game“-Affäre ist ein geheim mitgeschnittenes Gespräch des damaligen FPK-Chefs Uwe Scheuch mit einem Berater eines potenziellen russischen Investors im Jahr 2009 gestanden. Das darin besprochene Paket: Investitionen in Kärnten plus eine Spende für die Partei - damals noch das BZÖ - ergeben eine reelle Chance auf die österreichische Staatsbürgerschaft.

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Die Öffentlichkeit erfuhr im Jänner 2010 durch einen Bericht des Magazins „News“ von der Causa. Es sei „nonanet part of the game“ (also: „selbstverständlich Teil des Spiels“), so Scheuch in dem Tonbandmitschnitt, dass der russische Investor die Staatsbürgerschaft erhalte - wenn er sich beispielsweise mit fünf Millionen Euro an einer Gesellschaft engagiere und diese ein Projekt abschließe. Das Gespräch war von dem Berater des Russen aufgezeichnet worden. Parteifreunde Scheuchs behaupteten daraufhin, er sei „in die Falle gelockt“ worden.

„Ich will in irgendeiner Weise profitieren können“

Der Berater bestätigte vor Gericht allerdings die belastenden Behauptungen. Scheuch habe laut Tonbandmitschnitt auch Geld für die Kärntner Landeshauptmann-Partei verlangt: „Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für die Partei. In Form einer Spende.“ Dabei dachte er in der Größenordnung laut über „fünf bis zehn Prozent“ einer möglichen Investition nach. Die Abwicklung über eine Agentur fände er „ganz gut“. Die Echtheit des Mitschnitts wurde im Prozess durch ein Gutachten bestätigt.

Scheuch sprach nach Ausbruch der Affäre davon, dass „aus keiner einzigen Passage der zitierten Aussagen“ hervorgehe, „was daran problematisch sein soll“. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an „verdiente Sportler, Künstler oder Investoren“ sei immer wieder Thema. Auch für Parteispenden gebe es „Spielregeln“, diese müssten „so oder so versteuert werden“. Alle anderen Parteien, so auch der damalige Koalitionspartner ÖVP, forderten noch vor der Anklage gegen Scheuch eine „volle und rasche Aufklärung“.

Erstes Urteil im August 2011

Schließlich kam es im Frühjahr 2011 zur Anklage gegen Scheuch wegen des Verdachts der Vorteilsnahme. Der ursprünglich ebenso erhobene Vorwurf der Bestechlichkeit wurde fallengelassen. Scheuch betonte bis zuletzt, dass er von seinem „Freispruch überzeugt“ sei. Es handle sich nur um ein „politisches Schauspiel“ und den Versuch, ihn zu beschädigen. Von den Vorwürfen würde nichts übrig bleiben. Anfang August 2011 wurde er jedoch zu 18 Monaten teilbedingt verurteilt.

Scheuchs Verteidiger Dieter Böhmdorfer kündigte sofort volle Berufung gegen Urteil und Strafe wegen Nichtigkeit an. Scheuch dachte nicht an Rücktritt und sprach von einem „Fehlurteil“. Seine Partei bestätigte ihn demonstrativ einstimmig als Landeshauptmann-Stellvertreter und Parteichef. Die Rechtsmittel waren erfolgreich: Heuer im April hob das Oberlandesgericht Graz das Urteil auf und schickte den Prozess zurück an den Start, weil der Angeklagte nicht über das Ausmaß der möglichen Strafe informiert worden sei („Überraschungsverbot“).

Zweiter Anlauf im Juni

Im Juni startete die Neuauflage des „Part of the game“-Prozesses am Klagenfurter Landesgericht. Scheuch bekannte sich weiter nicht schuldig. Nach einem Monat erfolgte der erneute Schuldspruch. Die Strafe wurde allerdings bei sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 150.000 Euro angesetzt. Die Verteidigung kündigte wiederum volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Parallel dazu lief allerdings die Causa Birnbacher mit dem Vorwurf eines BZÖ/FPK-ÖVP-Korruptionskomplotts.

Nach den Schuldsprüchen im Birnbacher- Verfahren und der Bekanntgabe, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa auch gegen Scheuch ermittle, gab Scheuch am 1. August seinen Rückzug aus der Politik bekannt. Er begründete den Schritt damit, dass er genug von der „Hetze“ gegen seine Person habe, und beharrte weiter auf seiner Unschuld in der Causa Birnbacher. Nachfolger als Parteichef und in der Landesregierung wurde sein Bruder Kurt Scheuch.

Schuldspruch auch in zweiter Instanz

Im November wurde schließlich bekanntgegeben, dass die „Part of the game“-Affäre am 19. Dezember in zweiter Instanz am Grazer Oberlandesgericht verhandelt würde. Auch die Anklage hatte den Weg in die zweite Instanz angestrebt, weil das Urteil vom Juni ihrer Meinung nach zu milde ausgefallen war. In der Berufungsverhandlung verurteilte der Grazer Senat Scheuch schließlich zu sieben Monaten bedingter Haftstrafe und einer Geldstrafe von 67.500 Euro.

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