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Nur noch eines „Vergehens“ schuldig

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat am Mittwoch Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch wegen Korruption verurteilt. Der Richtersenat unter Vorsitz von David Greller änderte allerdings das Ersturteil von Richterin Michaela Sanin. Scheuch erhielt sieben Monate bedingte Haft und eine deutlich niedrigere Geldstrafe von 67.500 Euro. In erster Instanz waren es sieben Monate bedingt und 150.000 Euro gewesen.

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Sanin hatte Scheuch unter Berufung auf Absatz 1, Paragraf 304 Strafgesetzbuch verurteilt, dieser stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung in Zusammenhang mit der Amtsführung unter Strafe, der Strafrahmen beträgt fünf Jahre Haft. Das OLG verurteilte den Ex-Politiker nunmehr wegen Absatz 2 desselben Paragrafen. Dieser setzt keine Handlung oder Unterlassung voraus, hier geht es lediglich um einen Vorteil „im Hinblick auf die Amtsführung“, die Höchststrafe beträgt drei Jahre Haft.

Zweimal in erster Instanz verhandelt

Scheuch hatte im Jahr 2009 in einem Gespräch mit dem Mittelsmann eines russischen Investors gesagt, dass er auch für die Zukunft der Partei profitieren wolle - in Form einer Spende in der Höhe von fünf bis zehn Prozent der diskutierten Investition. In einem ersten Verfahren hatte Scheuch noch 18 Monate Haft bekommen, sechs davon unbedingt, weil das Gericht es als erwiesen angesehen hatte, dass der russische Investor als „Part of the game“ dafür die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen hätte sollen.

Dieses allererste Urteil war vom OLG aufgehoben worden, weil im Verfahren gegen das „Überraschungsverbot“ verstoßen worden sei - der Sicherstellung, dass ein Angeklagter über das Ausmaß der ihm vorgeworfenen Delikte zur Gänze informiert sei. Das Verfahren musste damit „zurück an den Start“ und wurde im Juni mit besagtem Urteil (sieben Monate bedingt/150.000 Euro) beendet. Sowohl Anklage als auch Verteidigung meldeten damals Rechtsmittel an.

Kein „Verbrechen“

Das nunmehrige zweitinstanzliche Urteil ist nicht nur hinsichtlich der Strafe milder. Jetzt wurde Scheuch eines Vergehens im Sinne des österreichischen Strafrechts schuldig gesprochen. Im erstinstanzlichen Urteil wäre es, bedingt durch den höheren Strafrahmen, nach juristischer Definition noch ein Verbrechen gewesen. Ein Schuldspruch ist es jedoch allemal. Fraglich ist, ob sich Scheuch, der seine vollkommene Unschuld aus strafrechtlicher Sicht immer beteuerte, damit abfindet.

Richter David Greller betonte bei seiner Urteilsbegründung, das Urteil „steht und fällt mit dem Tonband“. Auf diesem Mitschnitt ist der „Part of the game“-Sager von Scheuch zu hören, wo es um die „üblichen fünf bis zehn Prozent“ für die Partei gehe, wenn Investitionen getätigt würden. Scheuch sei zwar nicht für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Ersturteil in dieser Hinsicht aufgehoben, das Gespräch sei aber Teil der Amtsführung gewesen.

Scheuch ist sich „keiner Straftat bewusst“

Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer hatte zuvor erneut einen Freispruch gefordert. Im Falle eines Schuldspruchs jedoch müsse, so Böhmdorfer, berücksichtigt werden, dass es keine konkreten Handlungen, keine aktiven Maßnahmen Scheuchs gegeben habe. Böhmdorfer zog auch wieder die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der das Gespräch mit Scheuch mitgeschnitten hatte, in Zweifel. Staatsanwalt Eberhard Pieber konterte, er sehe genau in dem Gespräch einen Beweis. Scheuch sagte, er sei sich „auch heute noch keiner Straftat bewusst“.

Nach den Scharmützeln zwischen Verteidigung und Anklage beriet der Richtersenat rund eine Stunde, bis das Urteil verkündet wurde. Greller lobte dabei ausdrücklich das „bravouröse“ erstinstanzliche Urteil von Richterin Sanin. Kritik gab es hingegen an der Staatsanwaltschaft: Scheuch sei nie für Staatsbürgerschaften zuständig gewesen, daher habe man das Urteil des Erstgerichts aufheben müssen.

Strenge Worte in Urteilsbegründung

Zur Strafe meinte Greller, Scheuch habe Vorbildfunktion gehabt, als Spitzenpolitiker sollte er eine moralische Instanz sein. Man schöpfe nun ein Drittel des Strafmaßes aus, also des Strafmaßes von einem Jahr - davon eben sieben Monate bedingter Haftstrafe und fünf Monate, die in die Geldstrafe zu einem Tagsatz von 250 Euro pro Tag „umgerechnet“ wurden. Eine gänzlich bedingte Strafe habe man nicht verhängen können, so Greller: „Das wäre Bagatellisierung.“

Das Urteil ist rechtskräftig, der ehemalige FPK-Parteiobmann Scheuch ist damit wegen Korruption verurteilt. Böhmdorfer bleibt nur noch die Möglichkeit des außerordentlichen Rechtsmittels einer „Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes“. Diese hat aber keinen Einfluss auf die Rechtskraft des Urteils. Sie wird auch nicht direkt beim Obersten Gerichtshof eingebracht, sondern in Form einer „Anregung“ an die Generalprokuratur gerichtet.

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