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FPÖ sieht Graf entlastet

Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) sieht sich durch das vom Handelsgericht Wien in Auftrag gegebene Gutachten von den Vorwürfen rund um die Gertrud Meschar Privatstiftung entlastet. Für das Handelsgericht Wien sind in der Causa Graf durch die Stellungnahme zwar „einige Vorwürfe zurückgedrängt“, es sei aber noch „bei weitem“ nicht alles geklärt. Es gebe noch mehrere offene Fragen.

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Graf wird vorgeworfen, einer mittlerweile 90-jährigen Frau zur Errichtung einer Privatstiftung geraten und sie dabei getäuscht zu haben. Demnach sei die Stiftung vor allem zum Nutzen Grafs eingerichtet worden. Die Stifterin hatte einen Abberufungsantrag gegen den gesamten Vorstand angestrengt. Graf ist seit Anfang Juli in seiner Vorstandsfunktion aus dem Firmenbuch gelöscht.

Gutachten: Stiftungszweck nicht gefährdet

Statt der erwünschten Altersabsicherung für die Wienerin läuft die Konstruktion der rund eine Million Euro schweren Stiftung ihr zufolge darauf hinaus, dass sie auf ihr Geld nicht mehr zugreifen kann. So habe etwa die Stiftung über den Vorsitzenden Graf gegen den Willen Meschars eine Immobilie gekauft, in der Grafs Bruder nun ein Gasthaus betreibt.

Das Gutachten des Wirtschaftsprüfers entkräftet nun den Stiftungsvorstand und damit auch Graf. So könne etwa eine Gefährdung des Stiftungszwecks - die Versorgung der Stifterin - „nicht festgestellt werden“.

War Stiftungsgründung „angebracht“?

Für das Handelsgericht ist dennoch nicht alles geklärt. Im Standard.at-Interview betonte der Gerichtssprecher, dass das Gutachten „im Ergebnis nicht ganz so eindeutig“ sei. Der Befund gehe „weder in die eine noch in die andere Richtung“. Offen sei vor allem die Frage, wie die Stiftung zustande gekommen sei. Das zu prüfen, sei aber auch nicht die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers gewesen, so ein Gerichtssprecher. Man müsse nun feststellen, wie es zu dieser Stiftung gekommen sei und „ob es damals angebracht war, so etwas zu machen“, so ein Sprecher des Gerichts. Das müsse nun ein Gericht prüfen.

Es wurde vor allem untersucht, ob die Stiftungskonstruktion erfolgreich war. Dafür wurde der Vermögensstand der Stiftung überprüft - die Werte zu Beginn und der aktuelle Stand. Dabei habe der Wirtschaftsprüfer festgestellt, dass das „im Großen und Ganzen ganz gut gelaufen“ ist, berichtete der Gerichtssprecher.

Der Vermögensstatus habe im Wesentlichen erhalten werden können, die Stiftung sei liquide. Sie habe monatliche Zuwendungen und Erträge bekommen. „Zuwendungen und Kosten der Stifterin wurden im Ausmaß zwischen 7.800 und 13.800 Euro p. a. getätigt bzw. übernommen“, heißt es aus dem Gutachten.

Für Strache „voll und ganz entlastet“

Graf zeigte sich mit dem Ergebnis des Gutachtens zufrieden. Er habe die Stiftung völlig korrekt geführt und erwarte sich nun, dass die „Agitation“ gegen ihn und zwei verbliebene Vorstände beendet werde. Auch FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sieht seinen Parteikollegen jedenfalls „voll und ganz entlastet“. Laut Gutachten sei die Stiftung „korrekt geführt“ worden. Graf habe keine persönlichen Vorteile lukriert. Vielmehr habe die Stifterin „Jahr für Jahr wesentlich höhere Erträge erhalten, als behauptet wurde“, ergänzte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky.

Strache rechnet damit, dass das Gericht nun auf Basis dieses Gutachtens urteilen wird. Das Verfahren wird nicht vor August fortgesetzt. Bei einer Pressekonferenz forderte Strache zudem die Entschuldigung der politischen Konkurrenz angesichts der „massiven Diffamierung“ Grafs.

Freude „zu vorschnell“

Als „zu vorschnell“ bezeichnete der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser die Freude der FPÖ über das Gutachten noch vor der endgültigen gerichtlichen Entscheidung: „Unabhängig von dieser Entscheidung des Gerichts steht jetzt bereits fest, dass die Vorgehensweise Grafs untragbar ist.“ Graf habe „sämtliche Stiftungsfunktionen mit seinem Burschenschafternetzwerk besetzt und Geschäfte mit seinem Bruder und einer FPÖ-nahen Organisation über die Stiftung abgewickelt“.

Auch für die SPÖ ist das Gutachten in der Causa Graf nicht entscheidend: „Es war von Anfang an klar, dass die Stiftungskonstruktion, mit der auf das Vermögen der betagten Wienerin zugegriffen wurde, rechtlich kaum angreifbar sein werde“, sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter. Dass Graf nun aus dem Gutachten einen Persilschein ableite, sei „purer Zynismus“. Auch für ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch „bleibt die Optik fatal“. Für gewählte Volksvertreter „müssen höhere moralische Maßstäbe gelten“.

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