„Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt“
Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) musste am Freitag in der umstrittenen Stiftungscausa um die Gertrud-Meschar-Privatstiftung eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Nachdem der FPÖ-Politiker bereits im Mai versucht hatte, die Ausstrahlung eines ORF-„Report“-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung per Gerichtsbescheid zu verhindern, blitzte er am Freitag auch mit einer Klage vor dem Handelsgericht ab.
Graf hatte sich um einen Sicherungsantrag bemüht, wonach der ORF „die Verbreitung der unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Behauptung“, eine alte Dame habe Graf ihr Vermögen anvertraut und dieser habe damit eine Reihe seltsamer Geschäfte getätigt, welche den Ansprüchen einer Vorbildwirkung bezüglich Sauberkeit in der Politik nicht gerecht werden dürften, zu unterlassen habe.
„Public Figure“
Das Wiener Handelsgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab. Der Dritte Nationalratspräsident sei eine „Public Figure“, er stehe in hervorgehobener Position im öffentlichen Leben. Für Einschränkungen von Diskussionen über Angelegenheiten des öffentlichen Lebens gebe es nur wenig Spielraum, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Den Medien komme die unverzichtbare Rolle als „Public Watchdog“ zu. Die Grenzen akzeptabler Kritik seien weiter, wenn diese einen Politiker betrifft. Das Handelsgericht weist in seiner Entscheidung wiederholt auf das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit laut Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin. Graf habe im vorliegenden Fall die Möglichkeit zur Stellungnahme und Entgegnung gehabt.
„Keine Vorverurteilung“
Der „Report“-Beitrag werfe ihm auch kein strafbares Verhalten vor, sondern übe Kritik am Vorgehen Grafs. Die Grenzen zulässiger Kritik würden dabei nicht überschritten. Auch von einer Vorverurteilung könne keine Rede sein. An der Kenntnis der Vorwürfe gegen Graf bestehe jedenfalls ein „öffentliches Interesse“, so das Handelsgericht.
Link: