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Mangelnde Umsetzung von Gesetz

Das Netzwerk Kinderrechte mit seinen 34 Mitgliedsorganisationen übt Kritik am bisherigen Umgang mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Dieses war vor einem Jahr, am 20. Jänner 2011, vom Nationalrat beschlossen worden.

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„Wir fragen uns wirklich, welche Maßnahmen denn bislang getroffen wurden, um dieses Verfassungsgesetz auch konkret in spürbare Praxis umzusetzen“, meinte Helmut Sax vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte kürzlich.

Gesetzsbeschluss allein reicht nicht

Die ursprüngliche Kritik etwa an fehlenden sozialen Rechten zu Armutsbekämpfung, Gesundheit, Freizeit und Spiel „müssen wir wie vor einem Jahr aufrecht halten“, so das Netzwerk. „Besonders problematisch ist aber das Fehlen von wirksamen Maßnahmen zur Umsetzung des BVG in die Praxis samt eines effektiven Kinderrechte-Monitorings in Österreich. Kinderrechte umzusetzen bedeutet nicht einfach, Gesetze zu beschließen. Dafür braucht es Geld, Strukturen, Personal und Erfolge in der Praxis.“

„Es fühlt sich kein Ministerium für die Umsetzung von Kinderrechten zuständig“, sagte Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez. Das Netzwerk präsentierte vor dem internationalen „Tag der Kinderrechte“ im Dezember seinen „Ergänzenden Bericht“ an den UNO-Kinderrechtsausschuss, in dem zahlreiche Versäumnisse und Forderungen in Sachen Kinderrechte aufgelistet sind.

Trotz der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung im Jänner vorigen Jahres habe sich nicht wirklich viel getan, so Schaffelhofer. „In Österreich werden Kinderrechte verletzt, nach wie vor“, sagte sie. Christina Unterberger von der Österreichischen Bundesjugendvertretung sieht die Verankerung der Kinderrechte lediglich als „politisches Feigenblatt“.

Koordinierungsstelle gefordert

Die Initiatoren des Netzwerks fordern daher Taten seitens der Regierung. „Es braucht jemanden, der die Initiative ergreift“, sagte Helmut Sax vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte. Alle Gesetze müssten auf die Vereinbarkeit mit der Kinderrechtskonvention geprüft werden. Eine derartige Stelle könne etwa im Familienministerium angesiedelt sein, sagte Schaffelhofer.

Unterberger sagte, es gebe bei den Kinderrechten nach wie vor „viele Baustellen“. Als Beispiel nannte sie unter anderem das Thema Gewalt. Das Wissen darüber, dass gewaltfreie Erziehung seit 1989 gesetzlich verankert ist, sei viel zu gering. Nur 30 Prozent seien laut Umfragen darüber informiert. Eine Studie des Familienministeriums aus dem Jahr 2009 zeige darüber hinaus, dass 68 Prozent der österreichischen Eltern Ohrfeigen als Erziehungsmittel anwenden. Auch Sax bemängelte mangelnde Bewusstseinsbildung in diesem Bereich.

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