Strafhälfte 2012 erreicht
Obwohl Helmut Elsner gemäß seinem rechtskräftigen Urteil von zehn Jahren Haft frühestens im Jänner 2012 um seine vorzeitige bedingte Entlassung ansuchen kann - er hätte dann unter Anrechnung der U-Haft die Strafhälfte verbüßt -, gehen Justizinsider nicht davon aus, dass der ehemalige BAWAG-Generaldirektor bis dahin im Gefängnis „dunsten“ muss. Seine Anwälte haben bereits einen Antrag auf Enthaftung wegen Vollzugsuntauglichkeit angekündigt.
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Diesem werden insofern gute Chancen gegeben, als Elsner mit der heutigen OGH-Entscheidung nicht mehr als U-Häftling, sondern als Strafgefangener zu betrachten ist, für den das Strafvollzugsgesetz (StVG) gilt. Während es für U-Häftlinge an sich keine Haftunfähigkeit gibt, kommt für Elsner nun § 5 StVG zum Tragen, dem zufolge die Einleitung des Strafvollzugs aufzuschieben ist, wenn dieser wegen Erkrankung nicht durchführbar oder das Leben des Verurteilten gefährdet wäre.
Enthaftung wegen Herzkrankheit möglich
Elsner ist herzkrank und hat unter anderem eine Bypass-Operation hinter sich. Sollte er umgehend oder nach seiner allfälligen Überstellung in eine Justizanstalt beim zuständigen Vollzugsgericht mit entsprechenden ärztlichen Belegen seine Haftunfähigkeit geltend machen, könnten sich für ihn die Gefängnistore relativ rasch öffnen.

APA/Herbert Neubauer
Elsner vor der Urteilsverkündung
Eventuell elektronischer Hausarrest
Abgesehen davon könnte Elsner Ende Jänner 2011 auch die elektronische Fußfessel beantragen, wobei dann darüber nicht - wie bisher - Richter Christian Böhm, sondern der Leiter der betreffenden Justizanstalt entscheiden würde. Der elektronische Hausarrest kommt für Strafgefangene dann infrage, wenn absehbar ist, dass sie innerhalb von einem Jahr ab Antragstellung zu enthaften wären.
Dass Elsner selbst bei Hafttauglichkeit mehr als die Hälfte der über ihn verhängten zehn Jahre absitzen muss, erscheint ausgeschlossen, da Elsner ein Ersttäter im vorgerückten Alter ist und sich bis zu seiner nunmehrigen Verurteilung wohl verhielt. Straftäter, auf die diese Eigenschaften zutreffen, haben in Österreich zwar keinen verbrieften, aber doch einen De-facto-Anspruch auf Entlassung nach Verbüßung der Halbstrafe.
Anwälte wollen Verfahrenswiederaufnahme
Elsners Anwälte hatten kurz nach der OGH-Urteilsverkündung angekündigt, Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Enthaftung zu stellen. Beide Anträge würden aber nicht mehr heuer eingebracht, sagten sie den Journalisten. Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger verglich die Lage mit dem Betrugsskandal um den in den USA verurteilten Bernard Madoff: „Das heutige Ergebnis ist so zu werten, als wäre Madoff auf freiem Fuß und die Investoren in Haft.“
Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigte sich empört, dass, obwohl bei Elsner keine Bereicherung stattgefunden habe - das Urteil wegen Betrugs wurde aufgehoben -, offenbar alleine für den Verlust die Höchststrafe wegen Untreue verhängt werde. Das sei ein „Signal an alle österreichischen Generaldirektoren“, dass sie nun alleine für Verluste eingesperrt werden könnten, egal ob sie sich selber bereicherten oder nicht, meinte Mertens ironisch.
Bisher alle Anträge abgelehnt
Nun werde man Haftunfähigkeit für den rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilten Elsner beantragen, kündigte Elsners Anwalt Karl Bernhauser an. Alle Anträge, Elsner aus der fast vierjährigen U-Haft zu entlassen, wurden bisher von den Gerichten unter Verweis auf Fluchtgefahr abgelehnt - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.
Staatsanwaltschaft: Fall Elsner vorerst erledigt
Für die Staatsanwaltschaft Wien ist Elsner vorerst kein Thema mehr. In Bezug auf die vom OGH aufgehobenen fünf Untreuefakten und die ebenfalls widerrufenen Verurteilungen wegen Betrugs und Bilanzfälschung fehlt die Grundlage, um diese Punkte weiter zu verfolgen. „Der OGH hat das Ersturteil abgeändert und in der Sache selbst entschieden. Damit ist das Urteil rechtskräftig“, erklärte Behördensprecher Thomas Vecsey auf APA-Anfrage. Ein weiteres Vorgehen gegen Elsner würde auch insofern kaum Sinn machen, als bereits die Höchststrafe verhängt wurde.
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