OGH zerpflückt Bandion-Ortner-Urteil
Der Senatsvorsitzende des fünfköpfigen OGH-Richtersenats, Rudolf Lässig, hat am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung das erstinstanzliche Urteil der BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zerpflückt.
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„Große Teile des Urteils haben wir aufgehoben, weil uns das zu wenig war“, so Lässig weiter. Die Urteilsverkündung des OGH begann etwas nach 9.00 Uhr und dauerte rund eine Stunde.
„Begründung nicht akzeptabel“
Betreffend der von der Verteidigung angeführten langen Verfahrensdauer sagte Lässig, dass diesbezüglich die Urteilsbegründung im Ersturteil von Bandion-Ortner, die das als strafmildernden Umstand abgelehnt hatte, weil die Verteidiger selber so viele Fragen gestellt hätten, nicht haltbar sei. „Da gebe ich der Verteidigung recht, diese Begründung im Urteil ist natürlich nicht akzeptabel“, sagte der OGH-Richter.
Denn jeder Richter habe es selber in der Hand, Fragen zuzulassen oder nicht. Wenn ein Richter die Fragen aber zulasse, könne das nicht zum Nachteil der Angeklagten sein. Trotzdem sieht der OGH eine überlange Verfahrensdauer im BAWAG-Prozess nicht gegeben. Derart komplexe Vorgänge könnten nicht in zwei Monaten abgehandelt werden, so Lässig.
„Rechtlich verbotene“ Anklagepunkte
Teile des erstinstanzlichen Urteils gegen Elsner wurden vom OGH aufgehoben, weil die Anklagepunkte nicht im Europäischen Haftbefehl, der gegen den in Frankreich weilenden Elsner ausgestellt war, genannt worden waren. „Das darf nicht sein, das ist rechtlich verboten“, sagte Lässig. Aus den Grenzen des gegen Elsner erlassenen Europäischen Haftbefehls ergebe sich u. a. die Aufhebung eines Untreuefaktums sowie von Urteilsbestandteilen nach dem Aktiengesetz. Die Anklage im BAWAG-Prozess wurde von Staatsanwalt Georg Krakow, heute Kabinettschef von Bandion-Ortner, vertreten.
Die erstinstanzliche Verurteilung Elsners wegen Betrugs im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung wurde vom OGH ebenfalls aufgehoben. Der Schuldspruch betraf eine Pensionsabfindung für Elsner und seine Ehefrau Ruth in Höhe von rund 6,8 Mio. Euro. Auch die vom Erstgericht gegen die Gambit-Privastiftung verhängte Vermögensabschöpfung wurde vom OGH gekippt.
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