Drei Monate Aufschub
Die DB-ÖBB-EuroCity-Züge über den Brenner werden mit einer Ausnahme auch im kommenden Fahrplanjahr mit allen Zwischenstopps für die Kunden zwischen München und Mailand unterwegs sein. Der Bescheid der italienischen Bahnregulierungsbehörde URSF, der ein „Halteverbot“ für diese Züge in Italien vorsah, wurde heute von der Behörde selbst für drei Monate außer Kraft gesetzt, berichteten die ÖBB.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
ÖBB und Deutsche Bahn (DB) hatten die Entscheidung zuvor als gesetzeswidrig kritisiert. Von und nach Venedig müssen die Züge trotz der Entschärfung dennoch ohne Zwischenhalte in Italien verkehren. „Damit können die DB-ÖBB-EuroCity-Züge über den Brenner ab Fahrplanwechsel mit wenigen Einschränkungen für unsere Kunden verkehren. Wir werden alles daransetzen, auch diese Restriktionen noch zu beseitigen“, sagte Berthold Huber, Vorstandsvorsitzender DB Fernverkehr AG. DB und ÖBB fordern nun per Eilantrag die Überprüfung und endgültige Aufhebung des Bescheides durch ein ordentliches italienisches Gericht, um das internationale Zugsangebot abzusichern.
Bures: „Willkürliche Entscheidung“
Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) hatte zuvor massive Kritik an der Vorgangsweise der italienischen Behörde geübt: „Die italienische Entscheidung steht im krassen Widerspruch zur Liberalisierung des Personenverkehrs, die seit heuer in vollem Umfang gilt. Diese Wettbewerbsverzerrung zulasten der ÖBB und der DB werden wir nicht hinnehmen“, so Bures. Sie sprach von einer „willkürlichen Entscheidung“ der italienischen Behörde und unterstützte die rechtlichen Schritte seitens ÖBB und DB.
Bahn erst am Montag informiert
Für Kopfschütteln sorgte nicht nur, dass man erst am Montag von den Plänen in Kenntnis gesetzt wurde. Auch die URSF-Argumentation, dass internationale Fernzüge den Regionalverkehr behindern und das wirtschaftliche Ergebnis der italienischen Staatsbahn bedrohen würden, ist laut ÖBB nicht nachvollziehbar. Obwohl von den betroffenen Regionen auf die positiven Aspekte der internationalen Zugsverbindungen verwiesen wurde, habe die Behörde ihren Bescheid erlassen.
Links: