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Gravierende Einschnitte erst ab 2014

Die Regierung hat bei ihrer Budgetklausur in Loipersdorf ein recht umfangreiches Pensionspaket geschnürt. Ein Aus für die Hacklerregelung gibt es nicht, allerdings wird sie kurzfristig für manche Anwärter teurer und langfristig für jedermann weniger attraktiv.

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Das meiste Geld holt sich die Regierung dabei mit einer Senkung der Bundesbeiträge für Bauern und Gewerbetreibende, denen somit eine Beitragserhöhung bevorsteht. Bei der Invaliditätspension gibt man fürs Erste im Sinne der Rehabilitation mehr Geld aus, auf Perspektive sollen sich Einsparungen ergeben. Insgesamt wird der Konsolidierungsbetrag vom Sozialministerium mit 247,6 Millionen angegeben.

Teure Studienzeiten

Dem Wunsch der ÖVP nach raschen Einsparungen bei der Hacklerregelung wird in eher geringem Ausmaß entsprochen. Denn es wird bloß der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten teurer, was im kommenden Jahr das schmale Einsparungsvolumen von 11,5 Millionen Euro ergibt. Die Ausbildungszeiten in der Landwirtschaft, deren Anrechnung ab dem Jahr 2008 einen Run in die Hacklerpension ausgelöst hatte, sind nunmehr kostenpflichtig zu erwerben. 159 Euro pro Monat sind zu leisten, die Gesamteinsparung aus diesem Posten fällt mit 2,1 Millionen gering aus.

Was die Schul- und Studienzeiten angeht, die für die Hacklerregelung nachzukaufen sind, gibt es hingegen eine kräftige Erhöhung. Bisher mussten für Schulzeiten 312,36 und für Studienzeiten 624,72 Euro monatlich gezahlt werden, künftig werden einheitlich 937,08 Euro verlangt. Hinzu wird der schon jetzt bestehende Risikoaufschlag, wenn man die Zeiten erst nach dem 50. Lebensjahr kauft, auch auf die Pensionsversicherung für die öffentlich Bediensteten ausgedehnt. Letzteres gilt für Personen, die vor dem Jahr 1955 geboren sind.

Ab 2014 höheres Antrittsalter

In Zukunft - genauer ab 2014 - soll die Hacklerregelung deutlich unattraktiver werden. Zunächst wird - wie schon länger geplant - das Antrittsalter um zwei Jahre auf 57 (bei Frauen) bzw. 62 (bei Männern) angehoben, womit man den gleichen Level wie bei der klassischen Frühpension (Korridorpension) erreicht hat. Während für diese 37,5 Versicherungsjahre als Antrittsvoraussetzung gelten, sind es bei der Hacklerreglung unverändert 40 (Frauen) bzw. 45 Jahre (Männer).

Verbesserungen werden zurückgenommen

Um überhaupt in die Hacklerregelung zu kommen, müssen allerdings die notwendigen Jahre aus aktiver Erwerbstätigkeit stammen. Das heißt, 2008 beschlossene Verbesserungen wie die Einberechnung von Krankengeldzeiten werden zurückgenommen. Auch werden Schul- und Studienzeiten nicht mehr angerechnet. Präsenzdienst- und Kindererziehungszeiten werden im bisherigen Ausmaß anerkannt.

Reformiert wird auch die Invaliditätspension. Künftig muss immer ein Antrag auf Rehabilitation eingebracht werden, bevor die Invaliditätspension ins Spiel kommt. Nur wenn Rehabilitation nicht zielführend ist, wird der Anspruch geprüft.

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