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14 von 18 Untreuefakten bestätigt

„Es sind vor allem Mängel an den Feststellungen, die uns veranlasst haben, bei allen Angeklagten die Aufhebung des Strafausspruchs zu empfehlen.“ Mit diesen Worten brachte der Sprecher der Generalprokuratur, Wilfried Seidl, die Kritik am schriftlichen BAWAG-Urteil auf den Punkt.

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Während beim ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner laut Generalprokuartur die Urteilsfeststellungen zum Untreuekomplex großteils nachvollziehbar sind, sieht das beim Betrugsfaktum - Elsner soll sich bei der BAWAG eine Pensionsabfindung von 6,8 Mio. Euro erschlichen haben - und der diesem ebenfalls angelasteten Bilanzfälschung anders aus. Konkret kam die Generalprokuratur zur Auffassung, „dass bei Elsner das Urteil jedenfalls in diesen beiden Punkten aufzuheben wäre“, wie Seidl betonte.

Auf die Strafhöhe hätte das allerdings vermutlich keine großen Auswirkungen: Für die Generalprokuratur steht außer Frage, dass Elsner bei einem vom Erstgericht angenommenen Schaden von 1,72 Milliarden Euro jedenfalls für den Verlust von 1,4 Mrd. Euro verantwortlich ist. Von insgesamt 18 Untreuefakten sind laut Prokuratur 14 „wasserdicht“. Nur vier wären aufzuheben. Die Generalprokuratur bestätigte zudem den inkriminierten Tatzeitraum 1995 bis 2000 und damit die Verluste in der ersten Spekulationsphase, das „Nachschießen“ und schließlich die Uni-Bonds-Verluste.

Keine Auswirkungen auf Elsner-Urteil?

Sollte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Generalprokuratur folgen, würde somit bei Elsner die Untreue weitgehend bestätigt werden. Die Staatsanwaltschaft müsste dann entscheiden, ob es angesichts der vergleichsweise geringen Schadenssumme noch notwendig ist, die in Zweifel stehenden Randbereiche separat neu zu verhandeln.

Theoretisch könnte darauf aus verfahrensökonomischen Gründen auch verzichtet werden. Ähnliches gilt für Johann Zwettler - bei einem ihm vom Erstgericht zugeschriebenen Schaden von 967 Millionen Euro sind laut Generalprokuratur 635 Mio. „wasserdicht“ - und Peter Nakowitz. In jedem Fall wären für alle drei die Strafen neu festzusetzen.

Anders liegt der Sachverhalt bei den restlichen Ex-BAWAG-Vorständen. Gegen die müsste - vorausgesetzt, der OGH teilt die Ansicht der Prokuratur - zur Gänze neu verhandelt werden. Ein neuerliches „Mammutverfahren“ wäre dabei aber nicht zwangsläufig zu erwarten - die Ex-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch waren nur in eine kurze Phase eingebunden.

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