Vier Stunden ab 0,8 Promille
Die verschärften Strafen, die seit September 2009 gelten, sehen vor, dass Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig vier Stunden Coaching absolvieren müssen. Dieses wird je zur Hälfte von Rettungssanitätern bzw. Ärzten und von Psychologen abgehalten. Verstöße im Bereich Kindersicherung werden zusätzlich mit je zwei Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis belegt.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
In Gruppen von vier bis zwölf Teilnehmern konfrontieren die Rettungskräfte die Lenker dabei mit den Folgen von Alkounfällen und bringen ihnen die physischen Auswirkungen von Alkohol auf den Organismus nahe.
Der psychologische Teil enthält eine Auseinandersetzung des eigenen Verhaltens in der Gruppe. Dabei werden unter der Leitung von professionell geschulten Psychologen Fallbeispiele erörtert und Alternativen erarbeitet. Hier kommen nicht ausschließlich Verkehrspsychologen zum Zug, erst im Wiederholungsfall halten diese 15-stündige Nachschulungen ab.
100 Euro Kurskosten für Lenker
Die Kurse kosten 100 Euro, die der Lenker oder die Lenkerin selbst zu tragen hat. Organisiert werden sie von Rettungsorganisationen wie dem Roten Kreuz. Die Seminare im Bereich Kindersicherung führen Fahrschulen, Automobilclubs und Verkehrspsychologen durch. Auch diese umfassen vier Einheiten und kosten 150 bis 180 Euro, die die Teilnehmenden zu tragen haben.
Zwei Unterrichtsstunden beschäftigen sich mit der Theorie, etwa wie sich ein Unfall auf ein Fahrzeug und die Insassen auswirkt. Auf dem Plan stehen dabei Crashphysik, Unfallmedizin, Unfallstatistik, Recht und die Sicherungstechnik im Fahrzeug. Im praktischen Teil wird den Betroffenen darüber hinaus anhand konkreter Beispiele gezeigt, wie sie sich selbst und Kinder richtig sichern können.
Umfassendes Sicherheitspaket
Die beiden Verordnungen sind Teil des umfassenden Verkehrssicherheitspakets, das mit September 2009 in Kraft getreten ist. Darin enthalten sind unter anderem eine Mindeststrafe für Raser (bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 30 km/h eine Mindeststrafe von 70 Euro, bei 40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h im Freiland 150 Euro plus Führerscheinentzug für zwei Wochen) sowie einheitliche Strafen auf Autobahnen.
Link: