Beschwerde seit 2003 anhängig
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat kürzlich das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt - gegen Österreich ist beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seit 2003 ebenfalls ein Verfahren wegen Ungleichstellung unehelicher Väter anhängig.
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Wann es hierzulande zu einem Urteil des Gerichts kommt, wisse man noch nicht, hieß es seitens des Justizministeriums am Donnerstag auf Anfrage der APA. In Deutschland jedenfalls sei die bisherige Regelung des Sorgerechts, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können, verfassungswidrig, urteilte das dortige Bundesverfassungsgericht. Der EGMR hatte zuvor schon entschieden, dass die Sorgerechtsregelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.
Vater ging durch Instanzen
Ein ähnliches Verfahren gegen Österreich ist seit November 2003 beim EGMR anhängig. Ein unehelicher Vater hatte bei einem österreichischen Gericht die Übertragung der Obsorge von der Mutter an ihn beantragt, scheiterte aber an der Rechtslage. Der Fall weist laut Justizministerium gewisse Ähnlichkeiten mit dem deutschen Fall auf, wiewohl die Ausgangslage unterschiedlich sei: Ziel des deutschen Beschwerdeführers sei eine gemeinsame Obsorge gewesen, beim österreichischen Fall gehe es eben um die alleinige Obsorge.
Weitere Details zum Verfahren wollte das Justizministerium nicht bekanntgeben - es befinde sich derzeit erst im schriftlichen Stadium, wo eine Partei auch noch beantragen könne, dass es nicht öffentlich geführt werde, so eine Sprecherin. Wann die Sache verhandelt wird, stehe noch nicht fest. Auf einen Zeithorizont für eine Entscheidung des Gerichts wollte man sich im Ministerium ebenfalls nicht festlegen. Auf der Homepage des EGMR findet sich derzeit bis Jahresende jedenfalls kein Verhandlungstermin zu der Causa.
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