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„Neues Familienrecht“ gefordert

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kann sich bei der von der ÖVP propagierten gemeinsamen Obsorge für Kinder unverheirateter Eltern ein Einlenken vorstellen - allerdings nur, wenn durch einen „Partnerschaftsvertrag“ auch Verpflichtungen für die ledigen Väter festgeschrieben werden.

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Dies als „Ehe light“ zu bezeichnen, lehnte sie im Interview mit der „Presse“ (Samstag-Ausgabe) ab, denn sie wolle „keinen Staatsakt mit Zeremonie“. Heinisch-Hosek forderte ein „umfassendes neues Familienrecht“ und kritisierte den Koalitionspartner: „Alles ist die Ehe, vor allem für die ÖVP. Und nichts ist die Lebenspartnerschaft. Solange die Mutter aber keinerlei Rechte gegenüber dem ledigen Vater hat, ist es auch gut, dass die Mutter die alleinige Obsorge hat.“

Die derzeitige Regelung

In Österreich steht bei unehelichen Geburten die Obsorge zunächst der Mutter alleine zu, auch wenn die Eltern im gemeinsamen Haushalt leben. Seit 1989 gibt es die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge bei Gericht zu beantragen, dafür braucht es aber die Zustimmung beider Elternteile.

„Wie Ehepaare“

Geht es nach der Ministerin, sollte man künftig beim Notar oder Bezirksgericht einen Partnerschaftsvertrag abschließen können. Darin will sie Regeln für einen gegenseitigen Beistand (etwa im Krankheitsfall) sowie für gemeinsame Investitionen oder Ersparnisse schaffen. Außerdem soll festgelegt werden, ob im Fall einer Trennung wechselseitige Unterhaltszahlungen geleistet werden sollen oder nicht. „Wer das vereinbart, soll in aufrechter Partnerschaft wie Ehepaare eine automatische gemeinsame Obsorge für die Kinder bekommen“, so Heinisch-Hosek.

Zur von der ÖVP verlangten Automatik nach Scheidungen zeigte sich Heinisch-Hosek weiter skeptisch. Es gebe Gründe, warum sich die Hälfte der geschiedenen Eltern gegen eine gemeinsame Obsorge entscheide. Die Frauenministerin sprach sich erneut für eine Abkühlphase aus: „Ein Jahr soll ein Elternteil im Streitfall die alleinige Obsorge bekommen und erst dann soll erneut darüber entschieden werden.“

„Besuchsregelungen ändern“

Auf die Frage, ob in Einzelfällen nicht die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil drohe, sagte Heinisch-Hosek: „Das ist eine andere Geschichte, da muss an den Besuchsregelungen etwas geändert werden. Es ist in der Tat so, dass Väter oft Monate, manchmal sogar Jahre warten müssen, bis sie ein Besuchsrecht bekommen. Das ist nicht notwendig. Deshalb müsste bei einer einvernehmlichen Scheidung das Besuchsrecht in jedem Fall sofort geregelt werden.“

ÖVP gegen „Ehe light“

Der Vorstoß von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) für einen „Partnerschaftsvertrag“ auch für heterosexuelle Paare, den sie in der Debatte um die gemeinsame Obsorge gemacht hat, stößt erwartungsgemäß auf Widerstand in der ÖVP. „Alles, was in Richtung Einführung der ‚Ehe light‘ durch die Hintertür geht, wird es mit der ÖVP nicht geben“, ließ Familienstaatssekretärin Christine Marek der APA über ihren Sprecher ausrichten.

„Wir stehen zur Institution der Ehe, mit allen Rechten und Pflichten“, so der Marek-Sprecher. Pflichten hatte auch Heinisch-Hosek verlangt, und zwar für Väter in unverheirateten Lebenspartnerschaften. Sie fordert ein „umfassendes neues Familienrecht“ und einen „Partnerschaftsvertrag“ abseits der Ehe als Voraussetzung für eine dann automatische gemeinsame Obsorge. Marek wirft Heinisch-Hosek vor, dass sie Äpfel mit Birnen vermische. Es gehe in der Debatte um die gemeinsame Obsorge und das Kindeswohl, nicht um die Schaffung eines neuen Rechtsinstituts.

Ähnlich sieht das Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP). Sie will sich vor allem der Kinder nach einer Scheidung annehmen, Heinisch-Hosek habe hier keine wirklichen Argumente für ihren Widerstand gegen die gemeinsame Obsorge, so ein Sprecher.

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