Themenüberblick

Beschwerde eines Vaters hatte Erfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat in Deutschland das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Das verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.

Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg.

EGMR kritisierte deutsches Recht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechtsregelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Links: