Atrium „will sich aus Verantwortung stehlen“
Die Meinl-Bank hat alle Vorwürfe von Atrium zurückgewiesen und betont, sie habe „als Dienstleister für MEL immer im Rahmen des Rechts agiert“. Auch habe Julius Meinl seinen Wohnsitz nicht in London, sagte seine Bank. Meinl sei in Österreich hauptgemeldet und habe hier auch seinen Lebensmittelpunkt.
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Die Klagshöhe von zwei Milliarden Euro sei „absurd“, die Einbringung der Klage „populistisch“, so ein Sprecher am Mittwoch. In Wahrheit sei das eine öffentlichkeitswirksame Aktion mit dem Ziel, „sich aus der Verantwortung als Rechtsnachfolgerin der MEL zu stehlen“.
Die Meinl-Bank sehe daher derzeit auch keinen Anlass, für diese neue Klage Rückstellungen zu bilden. Für frühere zivilrechtliche Verfahren stellte die Bank 60 Millionen Euro zurück.
Meinl verweist auf Gutachten
Der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 habe Jersey-Recht entsprochen, betonte die Meinl-Bank. Das sei von einem Gutachten des zuständigen englischen Queens Council vom 14. August 2007 bestätigt worden. Auch der Unabhängige Verwaltungssenat Wien habe am 22. Jänner 2009 rechtskräftig entschieden, dass der Rückkauf von Zertifikaten nicht veröffentlichungspflichtig war. Auch sei auf die Möglichkeit von Rückkäufen in jedem Kapitalmarktprospekt ausdrücklich hingewiesen worden
Das Landesgericht Wien habe am 5. Juli 2010 weiters festgestellt, dass es keine Beweise dafür gebe, die Julius Meinl in direkten Zusammenhang mit den Zertifikatsrückkäufen bringen, so die Meinl-Bank.
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