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Zu wenig Moscheegemeinden

Im Umfeld der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) war am Freitag zu hören, dass von der IGGÖ die Überprüfung der Arabischen Kultusgemeinde beim Kultusamt beantragt worden war - aus formalen Gründen, denn sie habe nicht wie gefordert über zehn Moscheen verfügt. Eine Stellungnahme der IGGÖ dazu liegt noch nicht vor, seitens des Kultusamts wurde lediglich auf die Medienunterlage verwiesen.

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Die IGGÖ soll aus formalen Gründen die Überprüfung der Arabischen Kultusgemeinde beim Kultusamt beantragt haben. Sie hätte nicht über die für eine Kultusgemeinde notwendige Mindestzahl von zehn Moscheen verfügt, so der Verdacht. Ein Antrag auf Auflösung sei jedoch nicht gestellt worden.

Dass eine Kultusgemeinde über mindestens zehn Moscheen verfügen muss, sei der Verfassung der IGGÖ zu entnehmen, hieß es gegenüber der APA. Insgesamt umfasst die IGGÖ 28 Kultusgemeinden und 373 Moscheen in ganz Österreich. Bei einzelnen Moscheen, die keiner Kultusgemeinde angehören, handelt es sich um Moscheegemeinden.

Kein weiterer Kommentar von Kultusamt

Aus dem Kultusamt im Bundeskanzleramt wurde dazu lediglich auf die bei der heutigen Pressekonferenz genannten Begründungen für die Schließungen verwiesen. Im Medienstatement hieß es, dass der Verein Nizam-i Alem, der offenbar unter Einfluss der Grauen Wölfe steht, durch den illegalen Betrieb einer Moschee gegen das Islamgesetz verstoßen habe. Was die Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde betrifft, wurde unter anderem auf salafistische Äußerungen von Vertretern einer Moschee verwiesen.

Laut Kultusamt wurden zwei Bescheide ausgestellt. Einer ging neben der IGGÖ an den Betreiber der Nizam-i-Alem-Moschee am Antonsplatz in Wien-Favoriten. Diese dürfte von einer Gruppe, die sich von den Grauen Wölfen abgespalten hat, betrieben worden sein. Der zweite wurde der IGGÖ sowie der Arabischen Kultusgemeinde zugestellt.

Einspruch ohne aufschiebende Wirkung

Nachdem es sich um Verwaltungsverfahren handelt, können diese beeinsprucht werden, was der Verein Nizam-i Alem auch bereits tat. Allerdings sind die Bescheide mit dem Zusatz versehen, dass eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird. Das heißt, mit der Übernahme des Bescheids sei der Betrieb sofort einzustellen. Sollte sich der Verein dem widersetzen, sehe das Vereinsgesetz Maßnahmen vor, die bis zu einer polizeilichen Zwangsmaßnahme führen können, indem etwa der Zugang versperrt wird.

ATIB-Gegner in IGGÖ

Zur Arabischen Kultusgemeinde zählen sechs Moscheen, eine davon ist die As-Sunnah-Moschee (VSC Kulturverein) in der Garbergasse in Wien-Mariahilf. Bei den weiteren betroffenen Häuser soll es sich um eine Moschee in Klagenfurt, zwei Moscheen in Oberösterreich und drei weitere in Wien handeln.

Die Kultusgemeinde gibt an, rund 1.000 Mitglieder zu zählen, die etwa aus Ägypten oder Tschetschenien stammen. Die Kultusgemeinde war schon öfter Gegenstand der Berichterstattung, denn gegen den Vorsitzenden Hassan M. wird unter anderem wegen Förderungsmissbrauch in Zusammenhang mit Kindergartensubventionen ermittelt. Die Arabische Kultusgemeinde war außerdem innerhalb der IGGÖ eine der stärksten internen Kritiker der ATIB.

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