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Gegner kritisieren viele Schwächen

Das Handelsabkommen „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (CETA) gilt den einen als Meilenstein, den anderen als Niederlage. Um das Abkommen zwischen Kanada und der EU wird fast seit Beginn der Verhandlungen gestritten. Es geht hauptsächlich um Zölle und Handelserleichterungen, doch wird auch die Verschlechterung europäischer Standards befürchtet.

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Die EU ist für Kanada der zweitwichtigste Handelspartner. Wichtiger sind nur die USA. Umgekehrt ist Kanada für die EU derzeit auf Platz elf der wichtigsten Handelspartner. 2013 investierte Kanada in den EU-Ländern 28 Mrd. Euro, umgekehrt flossen zwölf Mrd. Euro nach Kanada. Die EU exportierte im vergangenen Jahr Waren im Volumen von rund 35 Mrd. Euro nach Kanada.

Keine Zölle mehr für die meisten Waren

CETA sieht die Abschaffung von Zöllen für 99 Prozent der Waren vor und eine Marktöffnung in Bereichen, in denen EU-Unternehmen weltweit führend sind. Nach Angaben der EU-Kommission sieht es den Schutz von mehr als 140 Produkten aus EU-Regionen vor, vom Tiroler Speck bis zum holländischen Gouda.

Das Abkommen werde helfen, Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen, während die hohen europäischen Standards in Bereichen wie Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsrecht aufrecht bleiben, so die EU-Kommission. Kanada wolle europäischen Firmen seine beste Behandlung anbieten - eine bessere als anderen Ländern oder Regionen.

Geheim verhandelt

Widerstand gab es von etlichen Ländern, darunter Österreich. Auch Landwirte, Umweltschützer, Gewerkschaften und Globalisierungskritiker liefen Sturm gegen CETA. Sie kritisierten etwa, dass CETA nicht nur geheim, sondern auch ohne Beteiligung der nationalen Parlamente verhandelt wurde. Viele Bürger befürchteten auch, dass Konzerne bei unliebsamen Entscheidungen vor Schiedsgerichte ziehen, Schadenersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln oder eine Senkung von Verbraucher- und Umweltstandards durchsetzen könnten.

Schlechtere Standards befürchtet

Für die EU-Kommission bedeuten die Investitionsschutzklauseln einen „klaren Bruch“ mit dem alten Schiedsgerichtssystem, Regierungen werde das Recht zu regulieren versichert. Statt privater Schiedsgerichte müssen vom Staat nominierte Schiedsrichter entscheiden. Sie müssen Qualifikation aufweisen, die einem internationalen Gerichtshof entsprechen. Kritikern ging das aber nicht weit genug.

Umwelt- und Sozialverbände warnten, im freien Wettbewerb werde sich der jeweils kostengünstigere und für die Bürger daher nachteilige Standard durchsetzen - egal, ob es sich um Gentechnik, Lebensmittelsicherheit oder Arbeitsrecht handle. Auch beim Klimaschutz wurden Verschlechterungen erwartet.

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