Masseverwalter sieht Niki gefährdet
Gleich zwei Masseverwalter kümmern sich mittlerweile um die Insolvenz der Fluglinie Niki - einmal in Deutschland, einmal in Österreich. Das Problem dabei: Jeder Verwalter ist nur für einen Teil der Insolvenzmasse zuständig. Der eigentlich bereits fixierte Verkauf von Niki wackelt damit wieder.
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Mit der Entscheidung des Gerichts in Korneuburg vergangene Woche, dass auch in Österreich ein Hauptinsolvenzverfahren zu eröffnen ist, gibt es nun in Deutschland und Österreich zwei gleichberechtigte Verfahren. Damit gibt es auch zwei Insolvenzmassen und zwei Masseverwalter - einmal in Deutschland und einmal in Österreich. Jeder Masseverwalter darf aber nur über seine Anteile entscheiden, so die österreichische Masseverwalterin Ulla Reisch in einem Schreiben an potenzielle Bieter.
Allerdings liegen dem deutschem Masseverwalter Lucas Flöther zufolge etwa 80 Prozent des verwertbaren Vermögens von Niki in Deutschland. Flöther hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung gewarnt, dass ein Wechsel der Zuständigkeiten den bereits fixierten Verkauf an den britischen Konzern International Airlines Group (IAG) gefährden könnte. Diese Warnung wiederholte er Montag.
Reisch will neue Angebote einholen
Flöther forderte Reisch auf, dem von ihm mit der IAG-Billigtochter Vueling ausgehandelten Kaufvertrag zuzustimmen und die Bieter nicht wie angekündigt erneut zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. „Wenn das Paket hingegen wieder aufgeschnürt wird, sehe ich für die Zukunft von Niki schwarz.“ Der Gründer von Niki, der ehemalige Rennfahrer Niki Lauda, hatte am Wochenende bereits angekündigt, er werde ein neues Angebot abgeben.
Auch der irische Billigflieger Ryanair kündigte am Montag an, Interesse an Teilen von Niki zu haben. Man habe die Masseverwalterin bereits kontaktiert, teilte der Anbieter mit. Ryanair hatte im Dezember entgegen einer früheren Ankündigung doch kein Gebot für die insolvente Niki abgegeben.
Ein Aufschnüren des Pakets berge das ernste Risiko, dass alle Beteiligten am Ende mit leeren Händen dastehen, weil einfach die Zeit und das Geld fehlten, um einen neuen Käufer zu finden, so Flöther. Vueling zeige zwar „erhebliche Geduld und guten Willen“, doch müsse jeder verstehen, wenn dieser Investor irgendwann vom Kaufvertrag zurücktrete. IAG erklärte zuletzt, die Lage nach dem Gerichtsentscheid in Österreich zu beobachten. Reisch hatte ihrerseits am Freitag erklärt, mit Flöther für eine zügige Lösung zusammenarbeiten zu wollen.
Bundesgerichtshof soll entscheiden
Der deutsche Masseverwalter betonte, das als Hauptinsolvenzverfahren in Deutschland eröffnete Verfahren bleibe bestehen, und er sei gesetzlich verpflichtet, seinen Aufgaben unverändert nachzukommen. Er hält die Entscheidung des Gerichts in Korneuburg zudem für einen Verstoß gegen EU-Recht. Niki hat seinerseits gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, das Verfahren nach Österreich zu verweisen, Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt.
Der deutsche Bundesgerichtshof soll nun „rasch“ entscheiden, ob das Hauptverfahren in Deutschland laufen soll, so Flöther in einer Aussendung. Sollte das Gericht das bejahen, sei allerdings wenig gewonnen, denn dann gebe es in Österreich und Deutschland parallel zwei von Gerichten verordnete Insolvenzverfahren - obwohl das im EU-Gesetz eigentlich nicht vorgesehen sei. Sollte das Gericht Deutschland hingegen für nicht zuständig erklären, dann wäre das Hauptverfahren in Österreich alleine ausschlaggebend.
Vueling mit „bestem Angebot“
Der vorläufige Gläubigerausschuss im deutschen Verfahren habe alle Angebote geprüft und einstimmig Vueling den Zuschlag erteilt, das „nicht nur finanziell das mit Abstand beste Angebot abgegeben hat, sondern auch die meisten Arbeitsplätze erhalten will - ganz gleich, was einzelne unterlegene Bieter behaupten“, so Flöther am Montag weiter. Auch die Gewerkschaft GPA-djp setzt sich für den Verkauf an Vueling ein. Sie fürchtet, dass bei einer Verkaufsverzögerug das Personal andere Optionen sucht und die Airline verlässt.
Eine Zusammenführung der beiden Verfahren wäre eine Lösung. Flöther wäre laut eigenen Angaben bereit, in Deutschland nur ein Sekundärverfahren zu führen und die Verantwortung nach Österreich abzugeben, schreibt er in seiner Aussendung weiter. Aber dafür müsste schleunigst das Angebot von Vueling in Österreich anerkannt und entsprechend umgesetzt werden.
Vueling will Mehrheit der Mitarbeiter übernehmen
Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten. 740 der 1.000 Mitarbeiter sollen übernommen werden. Gegen den Kaufvertrag legte das österreichische Fluggastrechteportal Fairplane Beschwerde ein, der das Landgericht Berlin stattgab.
Als Gründe für die Entscheidung führte das Landgericht Berlin aus, dass Niki Büros auch in Wien unterhalte, unter anderem die Finanzbuchhaltung. Ebenso liege der Ort der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien, da die Schuldnerin über eine österreichische Betriebsgenehmigung verfüge und die Lufttüchtigkeit der Flugzeuge von dort aus überwacht werde. Zudem unterlägen die von der Schuldnerin geschlossenen Arbeitsverträge zu rund 80 Prozent dem österreichischen Arbeitsrecht.
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