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„Wie beim letzten Mal allein“

Niki Lauda unternimmt einen neuen Versuch, seine frühere Ferienfluglinie Niki zurückzukaufen. „Ich werde selbstverständlich ein Angebot bis zum 19. Jänner für Niki abgeben“, sagte Lauda dem „Handelsblatt“ in Wien. „Dieses Angebot mache ich wie beim letzten Mal allein.“

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Womöglich greift der 68-jährige Unternehmer tiefer in die Tasche. „Ob ich mein Angebot erhöhen werde, kann ich noch nicht sagen, da ich erst einmal sämtliche Unterlagen überprüfen muss“, sagte Lauda, der die heute insolvente Fluglinie Niki im Jahr 2003 gegründet hatte.

Der dreifache Formel-1-Weltmeister begrüßte die Verlagerung des Insolvenzverfahrens von Deutschland nach Österreich. „Das Insolvenzverfahren ist endlich dort, wo es von Anfang an hingehören sollte, nämlich nach Österreich. Ich bedaure, dass so viel Zeit mit dem Umweg über Deutschland verschwendet wurde.“

Zuschlag für IAG im ersten Verfahren

Niki war Teil der im vergangenen Jahr in die Insolvenz gerutschten Fluggesellschaft Air Berlin. Am Freitag war in Österreich ein zweites Hauptinsolvenzverfahren für Niki in Korneuburg bei Wien eröffnet worden. Demnach haben Interessenten bis zum 19. Jänner Zeit, ein neues Angebot vorzulegen.

Beim ersten Insolvenzverfahren in Deutschland hatte das britisch-spanische Luftfahrtunternehmen International Airlines Group (IAG), Mutterkonzern von British Airways und Iberia, mit seiner Billigfluglinie Vueling den Zuschlag erhalten. Außerdem hatten der britische Reisekonzern Thomas Cook mit seiner Airline Condor sowie Niki Lauda ein Kaufangebot abgegeben.

Mit dem Insolvenzverfahren in Österreich kam die Justiz der Forderung des heimischen Fluggastportals FairPlane nach, das sich von einem Konkursverfahren in Österreich bessere Chancen ausrechnet, Kundenforderungen von mehr als 1,2 Millionen Euro durchzusetzen. Niki hatte jüngst auch in Österreich Insolvenzantrag gestellt. Nach dem ursprünglichen Insolvenzantrag in Deutschland solle mit dem Sekundär-Insolvenzverfahren in Österreich der Verkauf an den Luftfahrtkonzern IAG abgesichert werden, hatte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther gesagt.

In Deutschland noch Berufung möglich

Wenige Tage zuvor hatte das Berliner Landgericht in der Causa bereits dem FairPlane-Antrag stattgegeben und entschieden, das Insolvenzverfahren müsse in Österreich stattfinden. Das Berliner Gericht begründete das am Montag damit, dass nicht nur Niki, sondern auch die für die Fluglinie zuständige Aufsichtsbehörde ihren Sitz in Wien habe.

Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig: Niki kann binnen eines Monats gegen die Entscheidung des Berliner Landgerichts Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Ein Sprecher des vorläufig bestellten Insolvenzverwalters Flöther hatte am Montag erklärt, Niki prüfe, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt.

Flöther hatte zuvor gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit nach Österreich könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an die IAG hinfällig machen. Von IAG hieß es allerdings in einer ersten Stellungnahme, man halte trotz des juridischen Tauziehens am Kauf fest. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben, teilte IAG am Montag mit.

Für 20 Millionen verkauft

Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten. 740 der 1.000 Mitarbeiter sollen übernommen werden.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte sich ursprünglich für international zuständig erklärt und im Dezember die vorläufige Insolvenzverwaltung für Niki angeordnet. Folglich wies das Amtsgericht die Beschwerde ab und verwies die Sache ans Landgericht. Dieses sah entscheidende Hinweise darauf, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Österreich befinde.

Als Gründe für die Entscheidung führte das Landgericht Berlin aus, dass Niki Büros auch in Wien unterhalte, unter anderem die Finanzbuchhaltung. Ebenso liege der Ort der zuständigen Aufsichtsbehörde in Wien, da die Schuldnerin über eine österreichische Betriebsgenehmigung verfüge und die Lufttüchtigkeit der Flugzeuge von dort aus überwacht werde. Zudem unterlägen die von der Schuldnerin geschlossenen Arbeitsverträge zu rund 80 Prozent dem österreichischen Arbeitsrecht.

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