Startschuss für Vorbereitungen
Am Dienstag haben die formalen Vorbereitungen für die 22. Nationalratswahl der Zweiten Republik begonnen. Mit Stichtag 25. Juli ist nicht nur der Wahlkampf offiziell eröffnet, auch die Wahlbehörden werden ab jetzt fixiert.
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Sprengelwahlleiter, Beisitzer, Vertrauensleute müssen gemeldet und berufen, danach die neuen Wahlbehörden samt Namen aller Mitglieder kundgemacht werden. Ihre erste Sitzung müssen sie bis spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag abhalten. Das ist heuer allerdings ein Feiertag, Mariä Himmelfahrt am 15. August. Deswegen ist der 14. August heuer für den ersten Termin wahrscheinlicher.
Rennen um Unterstützungserklärungen
Ab dem Stichtag werden Unterstützungserklärungen auf den Gemeindeämtern bestätigt. Denn unterschreiben darf sie nur, wer am Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen ist. Unterstützungserklärungen sammeln müssen all jene Parteien, die für ihre Kandidatur nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können.

Grafik: ORF.at; Quelle: APA
Zeit zum Unterschriftensammeln ist bis 18. August. An diesem Tag um spätestens 17.00 Uhr muss eine Partei, die auf dem Stimmzettel stehen will, zumindest einen Landeswahlvorschlag bei einer Landeswahlbehörde einbringen. Für eine österreichweite Kandidatur müssen - richtig auf die Bundesländer verteilt - zumindest 2.600 Unterschriften gesammelt werden. Wer auch an der Verteilung der Bundesmandate teilnehmen möchte, muss bis spätestens 28. August um 24.00 Uhr einen Bundeswahlvorschlag einbringen. An dessen Spitze steht immer der Spitzenkandidat einer Partei.
Stimmzettel und Wählerverzeichnisse
Danach wird die Bundeswahlbehörde die Wahlvorschläge abschließen. Anschließend gehen die Stimmzettel in den Druck. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 19. September an Auslandsösterreicher übermittelt. Nicht nur die Vorbereitung des Stimmzettels macht den Wahlbehörden Arbeit, sie müssen vor jeder Wahl auch feststellen, wer wo wahlberechtigt ist. Dafür werden die Wählerverzeichnisse aktualisiert. Das Verfahren dafür beginnt in der dritten August-Woche mit der Auflegung der Wählerverzeichnisse.
Wahlberechtigte können gegen falsche Eintragungen Einspruch erheben und allenfalls auch noch Berufung gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde einlegen. In der zweiten September-Woche sind die Wählerverzeichnisse dann fix. Erst dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest. Spätestens am 2. Oktober müssen in größeren Gemeinden (ab 10.000 Einwohnern) die amtlichen Wahlinformationen an die einzelnen Wähler versandt werden.
Wahlkarten für die Briefwahl und die Stimmabgabe in „fremden“ Wahllokalen können ab der Ausschreibung bis in die Woche vor der Wahl beantragt werden - wobei man freilich beachten muss, dass die Stimme spätestens am 15. Oktober um 17.00 Uhr bei der zuständigen aufgedruckten Wahlbehörde eingelangt bzw. in einem Wahllokal, solange es am Sonntag offen hat, abgegeben werden muss.
Wahlschluss noch offen
Ob auch heuer wieder um 17.00 Uhr Wahlschluss ist, steht am 15. September fest. Die Gemeindewahlbehörden müssen spätestens am 30. Tag vor der Wahl entscheiden, wo Wahllokale eingerichtet werden und wie lange sie offen haben. Die Briefwahl wird weiterhin am Tag nach der Wahl, also am Montag, dem 16. Oktober, ausgezählt. Bei der Nationalratswahl ist das Ergebnis aber auch dann noch nicht vollständig: Da ist noch eine „Donnerstag-Runde“ nötig, um weitere Wahlkarten auszuwerten - nämlich jene, die Wähler oder „Boten“ in einem fremden Wahlkreis abgegeben haben. Erst am Donnerstag, dem 19. Oktober, liegt das endgültige Gesamtergebnis der Nationalratswahl vor.
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