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Entschädigung und Mitsprache gefordert

Mit einer Sammelklage haben Vertreter der Volksgruppen Herero und Nama Anfang des Jahres einen vielfach beachteten Schritt zur Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen in Namibia gesetzt. Ungeachtet angezweifelter Erfolgsaussichten, wurde mit der ersten Anhörung vor einem New Yorker Gericht ein erster Schritt zu dem von der Klägerseite angestrebten Prozess gesetzt.

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Im Rahmen einer Pre-Trial-Conference ging es Mitte März allerdings noch um die Klärung von Detailfragen und noch nicht um die Entscheidung, ob es auch zu einem Verfahren kommt. Von der zuständigen Richterin Laura Taylor Swift wurde mit dem 21. Juli dabei auch ein weiterer Verhandlungstag fixiert. Bis dahin wird eine Antwort Deutschlands auf die am 5. Jänner eingereichte Entschädigungsklage erwartet.

Mitglieder der namibischen Delegation

APA/AFP/Don Emmert

Vertreter der Klägerparteien bei der Anhörung in New York

Zur ersten Anhörung waren noch keine Vertreter Deutschlands geladen. Die Klägerseite wurde in New York von 15 Herero- und Nama-Angehörigen vertreten, und diese zeigten sich über den bisherigen Verlauf zufrieden. „Als ich gehört habe, wie sie (die Richterin, Anm.) sagte, dass die Anhörung stattfindet, war das der größte Erfolg, den wir bisher hatten“, sagte dazu etwa die namibische Nama-Abgeordnete Ida Hoffmann.

Zehntausende Opfer

Der Sammelklage zufolge sei zwischen 1885 und 1903 ein Viertel des Landes der beiden Volksgruppen mit Einverständnis der Kolonialbehörden von deutschen Siedlern enteignet worden. Ebenfalls geduldet von den Kolonialbehörden hätten die Siedler Frauen und Mädchen der Herero und Nama vergewaltigt und der Bevölkerung Zwangsarbeit auferlegt. Bei einem 1904 einsetzenden Aufstand habe der deutsche General Lothar von Trotha dann einen Vernichtungsfeldzug geführt, in dem bis zu 80.000 Herero und Nama getötet worden seien.

Die von Vekuii Rukoro (Herero) und David Frederick (Nama) angeführte Klägergruppe, die eigenen Angaben zufolge im Namen „aller Herero und Nama weltweit“ auftreten, verlangen nun Vergeltung, für die vielfach als ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts bezeichneten Ereignisse. Neben Entschädigungszahlungen geht es dabei nicht zuletzt auch um die bisher sowohl von namibischer als auch von deutscher Seite verweigerte Beteiligung an den laufenden bilateralen Verhandlungen.

„Alien Tort Act“ von 1789 als Grundlage

Als Grundlage des nun in den USA gesetzten juristischen Schrittes gilt der „Alien Tort Act“ aus dem Jahr 1789, der laut Deutscher Welle von US-Gerichten lange als Möglichkeit interpretiert wurde, Klagen gegen Menschenrechtsverletzungen im Ausland vor US-amerikanische Gerichte zu bringen. Zuletzt sei das Gesetzeswerk allerdings nur noch bei Fällen zu Anwendung gekommen, bei denen auch die USA betroffen gewesen seien. Zudem gebe es in den USA „im Moment keine sehr große Bereitschaft mehr, das Gesetz anzuwenden“, wie die Deutsche Welle mit Verweis auf Experten weiter relativierte.

Angesichts der bisher offiziell betont gelassenen Reaktion Deutschlands wird von Beobachterseite auch eine außergerichtliche Einigung vielfach ausgeschlossen. Der für den Dialog mit Namibia zuständige deutsche Sonderbeauftragte Ruprecht Polenz erteilte den Entschädigungsforderungen bisher jedenfalls eine klare Abfuhr und sagte im Jänner mit Blick auf die damals eingebrachte Klage, es wäre eine Überraschung, wenn diese angenommen würde.

Es handelt sich zudem nicht um die erste vor ein US-Gericht gebrachte Klage im Zusammenhang mit dem Völkermord in Namibia. 2001 forderten Herero-Vertreter von der deutschen Regierung einen Schadenersatz in Höhe von zwei Milliarden Dollar (1,9 Mrd. Euro). Dieselbe Summe wurde damals zudem vergeblich von zur Kolonialzeit in Namibia aktiven deutschen Unternehmen eingefordert.

2016 als Genozid eingestuft

Die deutsche Regierung führt seit 2014 mit der Regierung in Windhouk einen Dialog über die Aufarbeitung der Gräueltaten und verweist zudem auf die deutsche Unterstützung für Namibia durch Entwicklungszusammenarbeit. Aus dem deutschen Außenministerium hieß es dazu zuletzt, die Gespräche mit Namibia verliefen „im gegenseitigen Vertrauen und konstruktiv“.

Erst im Vorjahr gab die deutsche Regierung zudem ihren Widerstand auf, den über hundert Jahre zurückliegenden blutigen Feldzug gegen die Herero und Nama in Namibia als Völkermord einzustufen. Als Hintergrund für diese Kehrtwende wurde in deutschen Medienberichten dabei die 2016 für reichlich diplomatische Turbulenzen mit der Türkei sorgende Debatte über den osmanischen Völkermord an den Armeniern (1915/1916) genannt.

Bericht über 30-Milliarden-Dollar-Klage

Noch ausständig ist neben einer Anerkennung des Genozids in Namibia durch den deutschen Bundestag indes auch die ebenfalls im Vorjahr angekündigte offizielle Entschuldigung durch den deutschen Präsidenten. Das Thema koloniale Vergangenheit ist für Deutschland aber ohnehin wohl noch lange nicht vom Tisch.

So erwägt nach Angaben der Zeitung „The Namibian“ nun auch die namibische Regierung eine Klage gegen Deutschland. Ein entsprechendes Vorgehen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag werde den Angaben zufolge bereits geprüft. Die in diesem Zusammenhang von Deutschland geforderte Summe wurde von der Zeitung mit Verweis auf Regierungsdokumente mit über 30 Milliarden Dollar (rund 28 Mrd. Euro) beziffert.

Wegen der fatalen Folgen des Maji-Maji-Krieges (1905 bis 1907) stehen zudem juristische Schritte von der Regierung von Tansania im Raum. Und geht es nach dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ könnten weitere ehemalige deutsche Kolonien wie Togo und Kamerun und damit eine „Prozesslawine“ folgen.

Historisches Eingeständnis in GB

Mit Klagen aus ihren ehemaligen Kolonien sind und waren auch immer wieder andere Länder konfrontiert. In Großbritannien folgte Mitte 2013 nach einem jahrelangen Rechtsstreit etwa das damals als historisch eingestufte Eingeständnis, dass während des Mau-Mau-Aufstandes von 1952 bis 1960 Kenianer im Regierungsauftrag gefoltert wurden. Gleichzeitig wurde damals auch grünes Licht für Entschädigungszahlungen für rund 5.000 überlebende Opfer gegeben.

Dass sich Großbritannien zuvor so lange gegen solche Zahlungen wehrte, lag Beobachtern zufolge nicht an der im zweistelligen Millionenbereich gelegenen Summe, sondern vielmehr an der wohl auch bei anderen ehemaligen Kolinalmächten nach wie vor bestehenden Furcht, das Beispiel könnte Schule machen.

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