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Vieles verschärft, manches erleichtert

Es hat schon Fremdenrechtspakete gegeben, die für mehr Aufsehen gesorgt haben. Umfassend ist das am Dienstag von der Regierung abgesegnete Gesetzeswerk aber allemal. Es enthält gleich eine Reihe an Restriktionen. Doch es sind auch gewisse Erleichterungen vorgesehen, insbesondere bei der Rot-Weiß-Rot-Karte.

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Die Abschiebung abgelehnter Asylwerber soll beschleunigt und erleichtert werden. Ihnen muss kein Ausreisetermin mehr mitgeteilt werden. Zudem drohen höhere Strafen, wenn sie trotz der Möglichkeit zur Ausreise das Land nicht verlassen. 5.000 bis 15.000 Euro werden dann fällig oder aber sechs Wochen Ersatzhaft.

Überdies wird abgelehnten Asylwerbern die Grundversorgung gestrichen, wenn bei ihnen nicht besondere Rücksichtnahme erforderlich ist. Einzig eine medizinische Betreuung muss sichergestellt sein. Geeignete und besonders geschulte Mitarbeiter der Betreuungsstellen sollen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden können, wenn es darum geht, Unbefugte am Betreten der Räumlichkeiten zu hindern.

Bis zu 18 Monate Schubhaft möglich

Strafbar macht sich künftig nicht nur, wer falsche Angaben vor den Behörden macht, die über den Aufenthaltstitel entscheiden. Auch wissentlich falsche Angaben im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise können geahndet werden. Bei der Schubhaft wird der Durchrechnungszeitraum, wonach das Mittel nur zehn Monate innerhalb von eineinhalb Jahren verhängt werden kann, gestrichen. Das heißt, 18 Monate Schubhaft werden in extremen Fällen möglich sein.

Bei Straftaten soll die Aberkennung des Aufenthaltstitels schneller vonstattengehen. Das entsprechende Verfahren soll z. B. bei Anklageerhebung bei Vorsatztaten und bei Verhängung von Untersuchungshaft gestartet werden, ohne noch zu wissen, ob es zu einer Verurteilung kommt. Liegt diese vor, sollen die zuständigen Behörden innerhalb von ein, zwei Monaten entscheiden, ob der Asyltitel aberkannt wird.

Hilfstätigkeiten bei Gemeinden und NGOs

In Zukunft können auch Gemeindeverbände Asylwerber und Fremde zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranziehen. Zudem wird der Innenminister nach Anhörung der Bundesländer ermächtigt, Asylwerbern auf freiwilliger Basis eine Beschäftigung bei Non-Profit-Organisationen zu ermöglichen. Was die Bezahlung angeht, legt diese der Innenminister unter Anhörung der Länder fest, er soll sich dabei an der Vergütung für Zivildiener orientieren.

Erweiterungen der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für Start-up-Gründer geöffnet. Ebenso wie bei anderen Selbstständigen entscheidet das AMS über die Vergabe. Zudem wird die Gültigkeitsdauer von zwölf auf 24 Monate verlängert. Personen, die in Österreich ein Studium beendet haben, erhalten statt bisher sechs nun zwölf Monate Zeit, unter dem Rot-Weiß-Rot-Titel eine adäquate Beschäftigung zu finden.

Neu eingeführt wird ein Visum D „aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen“. Zudem wird es leichter für multinationale Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, Führungskräfte und Spezialisten bzw. Auszubildende nach Österreich zu entsenden, sofern hier eine Niederlassung desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe existiert

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