Für Schäden soll gehaftet werden
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will das Demonstrationsrecht deutlich einschränken. Wie die „Presse“ am Donnerstag berichtete, plant Sobotka dafür eine umfangreiche Novellierung des Versammlungsgesetzes. Bei jeder Demonstration sei künftig ein „Versammlungsleiter“ zu benennen, der für etwaige Sachbeschädigungen haftbar gemacht werden könne.
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Der „Versammlungsleiter“ könne wiederum beim Verursacher des Schadens Regress nehmen. Sollte es einen solchen Leiter nicht geben, hafte die Person, die bei der Protestaktion als Leiter in Erscheinung trete. Das solle ein Behördenvertreter feststellen können.
Geschäftsinteressen gehen vor
Der Innenminister soll nach dem Willen Sobotkas auch unter bestimmten Voraussetzungen festlegen können, an welchen Orten zu welchen Zeiten nicht demonstriert werden darf. So könnten zu erwartende Verkehrsbehinderungen, etwa wegen einer Demonstration auf der Wiener Ringstraße, Grund dafür sein, dass der Protestzug eine andere Route nehmen muss.
Auch ein Verbot von Demos in großen Einkaufsstraßen während der Adventsamstage wäre somit denkbar. Im Dezember vergangenen Jahres musste etwa die Wiener Mariahilfer Straße am ersten Adventsamstag wegen einer Demonstration gesperrt werden. Die Wiener Wirtschaftskammer forderte daraufhin „definierte Plätze der freien Meinungsäußerung“. Handelsobmann Rainer Trefelik schlug damals etwa den Schwarzenbergplatz, die Babenberger Straße und den Schwedenplatz vor.
Mehr Abstand gegen Zusammenstöße
Ein Dorn im Auge sind Innenminister Sobotka auch „Spaßdemos“. Künftig wolle man genauer prüfen, ob eine Veranstaltung auch ernst gemeint sei, hieß es. Auch eine Untersagung soll hier möglich sein. Man denke etwa an Fälle wie die Udo-Jürgens-Parade, als die Teilnehmer in Bademänteln um den Wiener Ring zogen.

APA/Helmut Fohringer
2014 zogen Udo-Jürgens-Fans durch die Wiener City und sorgten für Kritik an „Spaßdemos“
Auch Zusammenstöße zwischen verschiedenen Demonstrationen sollen künftig vermieden werden. Zwischen einer Demo und einer Gegenveranstaltung sollen künftig mindestens 150 Meter Abstand sein. Wenn zwischen zwei Demos Konflikte befürchtet werden, soll es auch möglich sein, dass diese nur mit zeitlichem Abstand voneinander genehmigt werden, heißt es in der „Presse“. Die Frist zur Anmeldung von Kundgebungen soll zudem von 24 auf 72 Stunden erhöht werden.
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